Beschwerde gegen Verlegung abgelehnt "Hogesa"-Kundgebung muss in Deutz stattfinden

Köln/Münster · Die für Sonntag geplante "Hogesa"-Kundgebung darf nicht am Kölner Hauptbahnhof, sondern nur im rechtsrheinischen Deutz stattfinden. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies am Samstag die Beschwerde des Anmelders der Versammlung zurück.

 Im vergangenen Jahr eskalierte die Situation bei der ersten "Hogesa"-Kundgebung.

Im vergangenen Jahr eskalierte die Situation bei der ersten "Hogesa"-Kundgebung.

Foto: dpa, cas hpl

Dieser ging mit seiner Beschwerde gegen die Verlegung vor und wollte erreichen, dass die Kundgebung wie von ihm geplant unmittelbar neben dem Kölner Hauptbahnhof stattfinden darf. Der am Samstag ergangene Beschluss sei nicht anfechtbar, sagte eine OVG-Sprecherin.

Der Breslauer Platz am Hauptbahnhof komme nicht als geeigneter Versammlungsort für die Veranstaltung der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) in Betracht, meinten demnach die Richter des 15.
Senats und folgten damit der Einschätzung der Polizei und des Kölner Verwaltungsgerichts. Der Platz reiche nicht aus, um einen gefahrlosen Ablauf der Versammlung dort zu gewährleisten.

Der Veranstalter hatte seinen Antrag gegen die Verlegung nach Deutz damit begründet, dass die Demonstration friedlich verlaufen werde und somit kein Anlass zu einer Verlegung bestehe. Im vergangenen Oktober hatte es in Köln bei einer Demonstration der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) Straßenschlachten und Krawalle gegeben.

(p-m)
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