Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen
EILMELDUNG
Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen

Köln Prozess gegen Salafisten-Prediger vertagt

Köln · Unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen hat am Donnerstag ein Betrugsprozess gegen den salafistischen Prediger Ibrahim Abou-Nagie vor dem Kölner Amtsgericht begonnen. Er soll unberechtigt Sozialleistungen in Höhe von 54.000 Euro bezogen haben. Doch dann wurde der Prozess vertagt.

Vor seinem eigentlichen Beginn ist die Verhandlung gegen Ibrahim Abou Nagie auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Das Amtsgericht Köln entschied am Donnerstag noch vor Verlesung der Anklageschrift, dass Abou Nagie und einem Mitangeklagten jeweils Pflichtverteidiger zugeordnet werden müssen. Beide Angeklagten werden derzeit von Wahlverteidigern vertreten. Der Prozess dürfte sich dadurch um Wochen verzögern.

Die Staatsanwaltschaft wirft Abou Nagie in dem Verfahren vor, unrechtmäßig mehr als 50.000 Euro Hartz-IV-Geldern bezogen zu haben. Der Initiator der umstrittenen Koran-Verteilaktion "Lies" habe seine eigenen Einnahmen gegenüber den Behörden nicht korrekt angegeben und sich damit eines Betrugs in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht. Abou Nagies Verteidiger Mutlu Günal wies die Vorwürfe am Rande des Prozesses zurück.

Für die Hauptverhandlung gegen Abou Nagie hatte das Kölner Schöffengericht zunächst nur einen Verhandlungstag angesetzt - ursprünglich war das Urteil noch am Donnerstag erwartet worden. Nach mehreren Anträgen der Verteidigung, darunter einem Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Bernd Krieg, erschien ein Urteilsspruch noch am ersten Prozesstag jedoch nicht mehr möglich. Das Gericht wies die Anträge der Verteidigung zwar zurück, vertagte jedoch zugleich den Prozess auf unbestimmte Zeit - zur "Stabilisierung des Verfahrens", wie ein Gerichtssprecher am Rande des Prozesses erläuterte.

Wuppertal: Demo mit Hooligans, "Pegida", Salafisten
28 Bilder

Wuppertal: Demo mit Hooligans, "Pegida", Salafisten

28 Bilder

Hintergrund der nunmehr angeordneten Zuordnung von Pflichtverteidigern ist demnach, dass diese im Gegensatz zu Wahlverteidigern zu den anberaumten Verhandlungsterminen erscheinen müssen. Da es in dem Verfahren nun entgegen der ursprünglichen Planung weitere Verhandlungstage geben wird und damit bei den Wahlverteidigern mögliche Terminüberschneidungen mit anderen Strafverfahren nicht auszuschließen seien, erscheine eine Zuordnung von Pflichtverteidigern "unverzichtbar", sagte der Richter.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort