Erregung öffentlichen Ärgernisses Keine Strafanzeige gegen nackten Mann am Kölner Dom

Köln · Der nackte Mann, der den Kölner Dom betreten wollte, muss sich offenbar keine Sorgen um sein Seelenheil machen. Die Kirche verzichtet auf eine Strafanzeige, bietet dem Mann aber an, die Beichte abzunehmen.

Domprobst Gerd Bachner sagte der "Bild"-Zeitung, man werde keine Strafanzeige gegen den 32-Jährigen stellen. Er freue sich über die gute Reaktion der Domschweizer; das Sicherheitskonzept sei aufgegangen.

Der Mann war am späten Donnerstagnachmittag laut Polizei auf das Hauptportal der weltberühmten Kathedrale zugelaufen und dort von den wachhabenden Domschweizern aufgehalten worden. Die alarmierte Polizei nahm den Mann vorläufig fest. Nach einer Gefährderansprache sei er bald wieder entlassen worden. Auf die Frage nach dem Motiv für seine Aktion habe der Mann nur geantwortet, er wolle "ein Zeichen setzen".

Laut Polizei wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Erregung eines öffentlichen Ärgernisses eingeleitet. Bislang gebe es keine Hinweise auf eine psychische Erkrankung oder Alkoholeinfluss. Stadtdechant Robert Kleine sagte unterdessen: "Ich weiß nicht, ob das eine Sünde ist. Wenn er zu mir in die Beichte käme, würde er zumindest einsehen, dass das daneben war und es nicht wieder tun. Das wäre doch ein Fortschritt."

(sef/KNA)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort