Prozess in Köln 24-Jähriger kaufte bei Geldfälschern im Darknet ein

Köln · Wegen Geldfälschung musste sich ein 24-Jähriger vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Er hatte im Darknet 50-Euro-Blüten bestellt. Beim Pizza-Lieferdienst fiel alles auf.

 Das Amtsgericht in Köln.

Das Amtsgericht in Köln.

Foto: dpa, Federico Gambarini

Die pure Neugier habe ihn getrieben, sagt Sebastian M. (Name geändert). Der 24-Jährige wollte nach eigenen Angaben wissen, was es auf sich hat mit dem Darknet, jenem Bereich des Internets, der von Suchmaschinen nicht erfasst wird und der nur mithilfe spezieller Zugangsdaten zu erreichen ist. Hier werden viele kriminelle Geschäfte abgewickelt, gehandelt wird mit Waffen, Drogen, Pässen oder Kinderpornografie. Sebastian M. stieß wohl zufällig auf zwei Anbieter, die im Darknet Falschgeld verkauften.

Weil M. vier 50-Euro-Blüten gekauft hat, musste er sich nun vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte, Vater einer zweijährigen Tochter, gab zu, die gefälschten Scheine für insgesamt 43 Euro gekauft zu haben. Da er sie sich an seine normale Adresse liefern ließ, konnten die Ermittler ihn im Januar 2016 leicht identifizieren.

Zehn Tage nach dem illegalen Kauf wollte Sebastian M. testen, ob die Blüten für den Einkauf taugen. Er bestellte eine Pizza und drückte dem Lieferanten einen der Fünfziger in die Hand. Der bemerkte ziemlich schnell, das der Schein sich anders anfühlt und verständigte die Polizei.

"Das war nicht meine klügste Entscheidung", sagte M. nun vor Gericht. Auf Geldfälschung steht eigentlich mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe — der Vorsitzende Richter stufte den Fall aber als minderschwer ein, da M. die Blüten nicht selbst hergestellt, sondern nur gekauft hat. Die beiden eigentlichen Geldfälscher wurden bereits in Bayern zu je drei Jahren Haft verurteilt. Sie hatten in einer Garage 16.000 Geldscheine gedruckt, alles 50-Euro-Noten.

Die Staatsanwältin attestierte dem Angeklagten eine "hohe kriminelle Energie", allein weil er sich den Zugang für das Darknet verschafft habe.

M. hat sich in seiner Jugend schon das eine oder andere geleistet, es gab schon Verfahren gegen ihn wegen Sachbeschädigung, Diebstahls und unerlaubten Waffenbesitzes. Der Vorsitzende hielt ihm aber zugute, bisher "nicht dramatisch strafrechtlich in Erscheinung getreten zu sein" und verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Die übrigen Blüten hat M. vernichtet, wie er sagte.

(hsr)
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