Radfahrer getötet BGH bestätigt Urteil gegen Kölner Autoraser

Karlsruhe · Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines Kölner Rasers wegen fahrlässiger Tötung bestätigt. Der Mann hatte im Juli 2015 in der Innenstadt mit seinem Wagen einen Radfahrer erfasst, der ums Leben kam.

Unterwegs mit der Raser-Polizei in Köln
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Foto: Claudia Hauser

Der Mann war vom Landgericht Köln zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der BGH teilte am Dienstag mit, dass er die Revision verwerfen werde.

Dem Landgericht zufolge raste der Angeklagte im Juli 2015 mit einem geliehenen Auto durch die Kölner Innenstadt. Als eine Ampel an einer Kreuzung auf Gelb umsprang, wechselte er von der linken auf die rechte Fahrspur, um im Anhalten begriffene Autos zu überholen. Dabei geriet er mit einer Geschwindigkeit von mindestens 109 Kilometern pro Stunde ins Schleudern und erfasste einen 26-jährigen Fahrradfahrer, der durch den Aufprall getötet wurde.

(lsa/AFP)
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