Köln Gericht: Entlassung des Dombaumeisters unwirksam

Köln · Die Entlassung des Kölner Dombaumeisters Michael Hauck ist unwirksam. Das entschied am Donnerstag das Arbeitsgericht Köln.

 Der Kölner Dombaumeister Michael Hauck kämpfte vor dem Arbeitsgericht gegen seine Entlassung.

Der Kölner Dombaumeister Michael Hauck kämpfte vor dem Arbeitsgericht gegen seine Entlassung.

Foto: dpa, obe htf

Das Gericht begründete dies damit, dass Haucks Vertrag nur eine fristlose Kündigung vorgesehen habe. Ihm sei jedoch nicht fristlos gekündigt worden, vielmehr habe er sein Gehalt noch sieben Monate bis zum Ende des vergangenen Jahres weiterbezogen.

Das Kölner Domkapitel muss nun entscheiden, ob es in Berufung geht. Anderenfalls kann Hauck seine Arbeit wieder aufnehmen.

(lnw)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort