"Schöner Helmut" Lebenslange Haft für Mord an Kölner Boutiquenbesitzer

Köln · Schuldig wegen Mordes urteilte das Kölner Landgericht über einen 66-Jährigen. Es ist das zweite Urteil, das im Fall des gewaltsamen Todes eines ehemaligen Boutiquenbesitzers fällt. Das erste Urteil hatte der Bundesgerichtshof wegen Verfahrensfehlern aufgehoben.

 Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Anwalt (Archivfoto vom Prozessauftakt).

Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Anwalt (Archivfoto vom Prozessauftakt).

Foto: Claudia Hauser

Wegen Mordes an einem ehemaligen Boutiquenbesitzer hat das Kölner Landgericht einen Mann zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Richter sahen es am Mittwoch als erwiesen an, dass der 66-Jährige sein Opfer im Dezember 2012 in dessen Wohnung überfallen und getötet hatte. Das Gericht stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Das Landgericht hatte den Deutschen bereits 2014 zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt - damals jedoch nicht wegen Mordes, sondern wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil wegen Fehlern in der Beweiswürdigung aufgehoben und das Verfahren zurück ans Landgericht verwiesen.

Laut dem Urteil hatte der Angeklagte von einer Bekannten des späteren Opfers erfahren, dass sich viel Geld in der Wohnung befinden solle - angeblich zwischen 20.000 und 30.000 Euro. Tatsächlich lebte der 60-Jährige aber von Hartz IV sowie ein paar Nebeneinkünften.

Bewaffnet mit einer langen schweren Zange habe sich der Täter Zutritt zur Wohnung verschafft. Dort habe der Angeklagte zunächst mit "dosierter Gewalt", so die Richterin, Geldverstecke in Erfahrung bringen wollen. Als der 66-Jährige die erwartete Beute aber nicht vorfand, habe er sein Opfer "aus Wut mit der Zange erschlagen". Der 60-Jährige erlitt Schädel- und Gesichtsfrakturen. Ein Sprung auf den Brustkorb führte zu einem Rippeneinbruch. Das Opfer starb eine halbe Stunde nach dem Überfall.

In der Neuauflage des Prozesses saß bis Januar auch eine mutmaßliche Mittäterin mit auf der Anklagebank. Wegen Verhandlungsunfähigkeit trennte das Gericht ihr Verfahren aber ab. Die 65 Jahre alte Frau war ursprünglich wegen Beihilfe zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

(lsa/lnw)
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