Neu aufgerollter Mord-Prozess in Köln Der "schöne Helmut", der Tod und die Wahrheit

Hat Josef T. den "schönen Helmut" mit einer Rohrzange getötet oder nur verletzt? Der Mordprozess um den Fall aus dem Jahr 2012 wird vor dem Kölner Landgericht neu aufgerollt, nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil aufgehoben hat.

Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Anwalt.

Der Angeklagte im Gespräch mit seinem Anwalt.

Foto: Claudia Hauser

Fast fünf Jahre ist es her, dass ein ehemaliger Boutiquen-Besitzer in seiner Wohnung am Kölner Rudolfplatz ermordet wurde. Der 60-Jährige, der früher "der schöne Helmut" genannt wurde, wurde in seinem Bett mit einer Rohrzange erschlagen. Im Januar 2015 verurteilte das Kölner Landgericht den heute 65 Jahre alten Josef T. wegen schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu achteinhalb Jahren Haft — ein Mord war ihm letztlich nicht nachzuweisen.

Mitangeklagt war Katharina T., die damals mit in der Wohnung des Opfers gewesen sein, aber nicht selbst zugeschlagen haben soll. Die 64-Jährige musste am Ende nicht ins Gefängnis, sondern bekam wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe. Die Staatsanwaltschaft hatte damals sehr viel höhere Strafen gefordert und ging in Revision, auch die Verteidigung verlangte eine Überprüfung des Urteils, weil sie einen Freispruch gefordert hatte. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und wies es an eine andere Schwurgerichtskammer des Kölner Landgerichts zurück.

Am ersten von mehr als 70 angesetzten neuen Verhandlungstagen ist die Angeklagte Katharina T. nervös. "Muss ja", sagt die zierliche Frau mit dem blonden Dutt, und lächelt gequält, als ihre Anwältin Monika Troll sie fragt, wie es ihr geht. Katharina T. ist bereit, ihre Sicht der Dinge noch einmal ausführlich darzulegen — ihre Erklärung lässt sie Verteidiger Rüdiger Buhr verlesen. "Ich bedauere zutiefst, was dem Opfer widerfahren ist und dass ich daran beteiligt war", heißt es da. "Ich bin nicht mehr die Frau, die ich vor fünf Jahren war." Körperlich, geistig und seelisch kaputt sei sie damals gewesen, eine Alkoholikerin, die auf den Straßenstrich ging, um sich ihre Witwenrente aufzubessern.

 Die mitangeklagte Katharina T. mit ihren Anwälten im Gericht.

Die mitangeklagte Katharina T. mit ihren Anwälten im Gericht.

Foto: Claudia Hauser

Dort, am Rande Kölns, lernte sie in einer "Drogenbude" in der Hochhaussiedlung "Kölnberg" Josef T. kennen. "Ich fühlte mich zu ihm hingezogen, war ein wenig in ihn verliebt." Auch T. hatte finanzielle Probleme, sie gab ihm Geld, konnte deshalb aber ihre Miete nicht mehr bezahlen. T. habe ihr vom "schönen Helmut" erzählt, der sehr vermögend sei. "Er wollte ihm eins überbraten", ihn ausrauben. "Was dann passiert ist, hätte ich Josef T. niemals zugetraut."

Mit dem Auto seien sie am 7. Dezember 2012 morgens zum Rudolfplatz gefahren. "Es war nichts weiter besprochen worden", sagt sie. Josef T. habe aber eine Rohrzange in einer weißen Plastiktüte dabei gehabt. Sie seien zur Wohnung von Helmut B. gegangen. So wie es aussieht, hatte Josef T. einen Schlüssel. Seiner Begleiterin erzählte er, der Schlüssel habe gesteckt — so sagt sie es im Gericht. "In der Wohnung war überall Licht, ich bin sofort ins Bad, hatte furchtbare Angst." Wie in Schockstarre sei sie gewesen, als Josef T. gerufen habe: "Boah, der liegt im Bett!" T. habe dann gefragt: "Wo ist das Geld?" Helmut B. habe nur einmal "im Keller" geantwortet, sonst nichts gesagt. Versteckt im Bad habe sie Schläge gehört. Rechtsmediziner stellten später unter anderem Schädel- und Rippenbrüche fest, das Opfer musste einen längeren Todeskampf durchstehen.

"Er ist so sinnlos gestorben", sagt die Angeklagte. Sie sei völlig geschockt gewesen, wie Josef T. so brutal sein konnte. Sein Gesicht und seine Kleidung seien voller Blutspritzer gewesen. "Der ist liegen geblieben", soll er einige Tage später zu ihr gesagt haben, nachdem klar war, dass Helmut B. tot ist.

Josef T., der im ersten Prozess geschwiegen hatte, sagt auch an diesem Tag nichts. Was ihm damals zuspielte, war die Aussage eines Rechtsmediziners. Der Verletzte hatte sich vom Schlafzimmer ins Bad geschleppt — was mit den schweren Verletzungen nach Aussage des Gutachters schlicht unmöglich war. Hat Josef T. ihn also nur verletzt und nicht getötet? Die Verteidigung brachte damals einen unbekannten Dritten als Täter ins Spiel — da das Gericht diesen Unbekannten nicht zweifelsfrei ausschließen konnte, wurde T. nicht wegen Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Katharina T. belastet ihren ehemaligen Freund schwer. Der Tattag sei der schlimmste Tag ihres Lebens gewesen, sagt sie. Während ihre Erklärung verlesen wird, wischt sie sich immer wieder Tränen von den Wangen. In ihrer Einlassung heißt es: "Alles entspricht der Wahrheit."

Ein Urteil wird nicht vor Ende März 2018 erwartet.

(hsr)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort