Prozess um Kölner Stadtarchiv Staatsanwalt sieht Fehler bei Bauarbeiten als Einsturzursache

Köln · Warum stürzte das Kölner Stadtarchiv ein? Die Angehörigen der beiden Toten haben neun Jahre gewartet, um auf diese Frage eine Antwort zu erhalten. Zu Beginn des Gerichtsprozesses stellte die Staatsanwaltschaft ihre Sicht der Dinge dar.

Ein Fehler bei den U-Bahnarbeiten hat der Staatsanwaltschaft zufolge den Einsturz des Kölner Stadtarchivs vor neun Jahren ausgelöst. Beim Ausbau der geplanten U-Bahn-Haltestelle Waidmarkt direkt unter dem Archivgebäude seien die Bauarbeiter 2005 auf einen Gesteinsblock gestoßen, sagte Staatsanwalt Torsten Elschenbroich am Mittwoch zu Beginn des seit langem erwarteten Strafprozesses. Beim Versuch, den großen Stein zu entfernen, seien die Zähne des Schaufelbaggers immer wieder abgebrochen.

Daraufhin habe der Polier - der Baustellenleiter - unter großem Zeitdruck entschieden, das Hindernis dort zu belassen. In der Betonwand der U-Bahn-Haltestelle sei dadurch ein Loch entstanden, eine sogenannte Erdplombe. Durch diese Fehlstelle seien am Tag des Einsturzes am 3. März 2009 durch aufgestauten Druck große Mengen Sand und Kies in die Baustelle hineingebrochen. Unter dem Archiv entstand dadurch nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Hohlraum, wodurch das sechsstöckige Gebäude einstürzte. Zwei junge Anwohner wurden von einstürzenden Gebäudeteilen erschlagen. Das größte und bedeutendste deutsche Kommunalarchiv wurde zerstört. Nach Angaben der Stadt Köln beläuft sich der Sachschaden auf 1,2 Milliarden Euro.

Die Angehörigen der beiden Toten haben neun Jahre auf die strafrechtliche Aufarbeitung des Unglücks warten müssen. Die Staatsanwaltschaft begründet den Verzug damit, dass es extrem kompliziert und langwierig gewesen sei, die Unglücksstelle zu untersuchen.

Angeklagt sind nun vier Männer und eine Frau, Mitarbeiter von Baufirmen oder den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB). Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige Tötung und Baugefährdung vor. Für den Prozess hat das Landgericht 126 Verhandlungstage bis ins nächste Jahr hinein angesetzt. Wenn bis März 2019 kein erstinstanzliches Urteil ergangen ist, ist die Sache verjährt.

Die Baufirmen bestreiten die Vorwürfe. Ein Sprecher verwies im Vorfeld des Prozesses darauf, dass die Ursache für das Unglück bis heute noch immer ungeklärt sei.

Zum ersten Prozesstag gab es einen großen Besucherandrang, aber dennoch sein noch Plätze frei im Zuschauerraum, berichtet unser Reporter vor Ort.

(lsa)
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