Strafverfahren um Einsturz Kölner Stadtarchiv-Prozess gefährdet

Köln · Das entscheidende Gutachten zur Einsturzursache des Kölner Stadtarchivs liegt wohl erst 2020 vor. Bis März 2019 muss aber ein Urteil im Strafverfahren fallen. Die Vorzeichen dafür sind ungünstig.

Historisches Stadtarchiv in Köln - Bilder vom Einsturz 2009
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Das Historische Stadtarchiv in Köln ist eingestürzt

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Für das Strafverfahren zum Einsturz des Kölner Stadtarchivs haben sich die Rahmenbedingungen gravierend geändert. Denn das unabhängige Gutachten des Sachverständigen Hans-Georg Kempfert, das eigentlich für den Sommer 2018 angekündigt war, verzögert sich möglicherweise bis 2020. Dies bestätigte das zuständige Kölner Landgericht am Montag auf Anfrage. Kempfert ist zwar der Gutachter des Zivilverfahrens, aber auf seinen Rohdaten beruhen auch die Gutachten der Staatsanwaltschaft.

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Das Strafverfahren soll im Januar 2018 eröffnet werden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Das Urteil muss jedoch bis März 2019 gesprochen werden — dann greift die zehnjährige Verjährungsfrist. Das Kempfert-Gutachten liegt bis dahin wahrscheinlich nicht vor. Dies hänge, so das Landgericht, "von dem weiteren Fortschritt der Beweiserkundungen ab".

Als mögliche Ursache gilt Pfusch beim Bau

Beim Einsturz des Kölner Stadtarchivs am 3. März 2009 starben zwei Menschen. Es entstand ein Sachschaden von rund 1,2 Milliarden Euro. Als mögliche Ursache für den Einsturz gilt Pfusch beim Bau einer neuen U-Bahn-Linie. So soll Erdreich durch ein Loch in einer Schlitzwand gespült worden sein, so dass dem Stadtarchiv der Boden entzogen wurde. Dies entspricht auch der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Die Baufirmen dagegen halten einen hydraulischen Grundbruch für möglich, eine natürliche Ursache, bei der Wasser und Erdreich durch die Bausohle in die Baugrube gedrungen sind.

Das Strafverfahren richtet sich gegen sieben Angeklagte, denen fahrlässige Tötung und Baugefährdung vorgeworfen werden. Dabei handelt es sich um fünf Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft der am Bau beteiligten Unternehmen (Arge) sowie zwei Mitarbeiter der Kölner Verkehrs-Betriebe. Einer der Angeklagten ist mittlerweile gestorben, ein anderer soll so schwer erkrankt sein, dass seine Teilnahme am Prozess fraglich ist.

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Wie sich die Verzögerung des Gutachtens auswirkt, ist noch unklar. Das wollte der Sprecher des Kölner Landgerichts am Montag nicht kommentieren. Möglicherweise muss sich das Gericht im Verfahren auf entsprechende Beweisanträge der Verteidigung einstellen.

Auch ein weiteres Gutachten ist noch nicht fertig

Dass das Kempfert-Gutachten wohl nicht vor 2020 vorliege, müsse das Gericht bewerten, sagte Markus Lempa, Sprecher der Arge, zu der etwa die Konzerne Bilfinger, Züblin und Wayss & Freitag gehören. An Spekulationen zu laufenden Verfahren werde sich die Arge aber nicht beteiligen. "Diese neuen Angaben bestätigen aus unserer Sicht aber, dass wir noch weit davon entfernt sind, einen zweifelsfreien Beweis für die Unglücksursache zu haben", sagte Lempa weiter.

Bei der zivilrechtlichen Aufarbeitung des Unglücks gibt es neben dem Beweisverfahren zur Unglücksursache noch ein weiteres, bei dem die Schadenshöhe festgesetzt werden soll. Ein vom Landgericht Köln beauftragter Gutachter muss dabei insbesondere die Kosten für die Bewertung der beschädigten und zerstörten Archivgüter beziffern.

Auch dieses Gutachten ist noch nicht fertig, wird nach Angaben einer Gerichtssprecherin aber für das kommende Jahr erwartet. Erst nach Abschluss der beiden selbstständigen Beweisverfahren, die selbst nicht zu einem Urteil führen, dürfte es zu einer Hauptverhandlung kommen. Wegen der sich nun abzeichnenden Verzögerung beim Kempfert-Gutachten dürfte auch der Schadenersatzprozess damit erst deutlich später beginnen.

(maxi)
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