Köln Gericht verweigert Seniorenpaar tödliche Arznei-Dosis

Köln · Die beiden Rentner hatten beschlossen, sich selbst das Leben zu nehmen, um ihren Angehörigen im Alter nicht zur Last zu fallen und daraufhin beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine tödliche Dosis eines Mittels beantragt, das in der Tiermedizin zur Einschläferung genutzt wird.

Das 1937 und 1944 geborene Paar hatte angegeben, sich nach reiflicher Überlegung zur Selbsttötung entschlossen zu haben. Beide waren eigenen Angaben zufolge nicht ernsthaft erkrankt. Jedoch hätten sie ein Nachlassen körperlicher und geistiger Kräfte gespürt. 2014 hatten sie sich an das Bundesinstitut gewandt, das die Erlaubnis ablehnte. Also klagten die Senioren.

Das Kölner Verlwatungsgericht hat den beiden Senioren die Erlaubnis zum Erberb der tödlichen Medikamente verweigert. Wie das Gericht am Dienstag in Köln mitteilte, hatten die Kläger beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragt, eine tödlich wirkende Dosis Natrium-Pentobarbital kaufen zu dürfen. Nach Auffassung des Ehepaars ergebe sich ihr Recht auf einen selbstbestimmten Tod mit einem Mittel ihrer Wahl aus der unantastbaren Menschenwürde und den Menschenrechten.

Dem folgte das Gericht nicht und wies die Klage ab. Eine Erlaubnis zum Kauf der Arznei könne nur erteilt werden, wenn dadurch die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werde. Das sei der Zweck des Gesetzes. Zudem ergebe sich weder aus den Grundrechten noch aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Recht auf eine solche Erlaubnis.

Das Gericht sieht sich in Einklang mit dem im November vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zum assistierten Suizid, das ein Verbot der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung festschreibt. Gegen das Urteil ist laut Angaben Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster zulässig (Aktenzeichen 7 K 14/15).

(kna/sef)
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