Prozess um Tierquälerei Kölner Wirt für die Tötung von Mäusen verurteilt

Köln · Ein Kölner Wirt muss 2800 Euro Strafe bezahlen, weil er Mäuse in seinem Brauhaus mit Klebefallen getötet hat – davon ist das Amtsgericht überzeugt. Er bestritt die Tierquälerei bis zuletzt.

 Ein Kölner Wirt wollte die Schädlingsbekämpfung offenbar selbst in die Hand nehmen. (Symbolbild)

Ein Kölner Wirt wollte die Schädlingsbekämpfung offenbar selbst in die Hand nehmen. (Symbolbild)

Foto: dpa, tna

Ein Kölner Wirt muss 2800 Euro Strafe bezahlen, weil er Mäuse in seinem Brauhaus mit Klebefallen getötet hat — davon ist das Amtsgericht überzeugt. Er bestritt die Tierquälerei bis zuletzt.

Als zwei Bierlieferanten am Morgen des 24. Dezember vergangenen Jahres leere Fässer in einem Brauhaus in der Kölner Südstadt abholten, bemerkten sie Mäusefallen in der Küche und auf der Schwelle zum Gastraum. Es waren selbst gebastelte Fallen, auf doppelseitigem Klebeband war in einer dicken Schicht ein weißer Kleber aufgebracht worden — darin lagen völlig verklebt vier bis fünf Mäuse.

 Der angeklagte Kölner Wirt am Montag vor Gericht: Er bestritt die Tierquälerei bis zuletzt.

Der angeklagte Kölner Wirt am Montag vor Gericht: Er bestritt die Tierquälerei bis zuletzt.

Foto: Hauser

Mindestens eine zappelte noch und versuchte, sich zu befreien, die anderen waren schon tot. "Es war das erste Mal, dass ich die Fallen dort gesehen habe", sagt einer der Bierkutscher am Montag als Zeuge im Kölner Amtsgericht. Mäuse habe er aber schon öfters im Keller des Brauhauses umherflitzen sehen.

Der Wirt des Gasthauses, der wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz angeklagt wurde, hatte wenige Minuten vorher noch behauptet, es habe noch nie ein Mäuseproblem in seinem Haus gegeben. Die Kölner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Mäuse qualvoll getötet zu haben.

"Das stimmt nicht", behauptet der 54-Jährige. Er habe weder Ungeziefer noch Klebefallen im Gastraum gesehen, sei an besagtem Heiligabend mit seiner Frau in die Ferien geflogen. Nun gibt es einige, die einen Schlüssel für das Brauhaus haben: Die Bierlieferanten, der Koch und die Putzhilfe. Doch vor der Winterpause hätten sowohl der Koch als auch die Putzfrau ihre Schlüssel abgegeben, sagt der Wirt.

Und wer außer ihm oder seiner Frau, die ebenfalls im Brauhaus arbeitet, könnten ein Interesse daran haben, die Mäuse aus dem Lokal fernzuhalten? Seine Frau behauptet jedoch wie ihr Mann: "Wir haben keine Mäuse." Doch sie sagt auch, dass sie vor der Abreise noch einmal durch alle Räume gegangen sei, um zu kontrollieren, ob alle Fenster zu seien. "Und dabei haben Sie keine der Fallen gesehen?", fragt die Amtsrichterin. "Nein", antwortet die 45-jährige Wirtin.

Die Richterin spielt ein Handyvideo vor, das die Klebefallen mitsamt den darin verendeten Mäusen im Brauhaus zeigt, eine bewegt sich noch schwach, doch sie klebt mit dem ganzen Körper fest. "Wer hat das Video denn gemacht?", ruft die Wirtsfrau, die inzwischen hinten im Saal Platz genommen hat. Die Vorsitzende ermahnt sie zur Ruhe. Wer genau den Wirt angezeigt hat, bleibt im Prozess unklar.

Das Gericht ist davon überzeugt, dass nur der Wirt als Täter in Betracht kommt. Die Richterin verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 2800 Euro. Der Wirt und seine Frau kündigten gleich nach dem Prozess an, dass sie Berufung gegen das Urteil einlegen wollen. Es wird also eine Fortsetzung im Prozess um den Tod der Mäuse im Brauhaus geben.

(hsr)
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