Dombaumeister Michael Hauck siegt vor Gericht

Köln · Die Entlassung des Kölner Dombaumeisters Michael Hauck im Mai 2014 ist unwirksam. Das entschied jetzt das Arbeitsgericht Köln. Das Gericht begründete dies damit, dass Haucks Vertrag nur eine fristlose Kündigung vorgesehen habe.

Ihm sei jedoch nicht fristlos gekündigt worden, vielmehr habe er sein Gehalt noch sieben Monate bis zum Ende 2014 weiterbezogen. Das Kölner Domkapitel muss nun entscheiden, ob es in Berufung geht. Wenn nicht, kann Hauck seine Arbeit wieder aufnehmen. Die Abberufung des Dombaumeisters ist ein bislang einmaliger Vorgang in der 767-jährigen Geschichte der Kölner Dombauhütte. In den vergangenen zwölf Monaten leitete der stellvertretende Dombaumeister Peter Füssenich die Dombauhütte. (mos/dpa)

(RP)
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