Kölner Oberbürgermeisterin Reker darf sich kritisch zu AfD äußern - aber nicht mit Stadt-Hilfe

Köln · Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) darf sich einem Gerichtsbeschluss zufolge kritisch zum AfD-Parteitag äußern, dafür aber nicht Ressourcen der Stadt verwenden. Die AfD hatte Rechtsmittel eingelegt, nachdem Reker ein kritisches Statement zum geplanten Bundesparteitag in Köln verschickt hatte.

 Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (Archivfoto).

Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (Archivfoto).

Foto: dpa, mb pil

Wie das Verwaltungsgericht Köln am Freitag mitteilte, untersagte es der Stadt Köln, das Word-Dokument mit dem darin enthaltenen Statement Rekers erneut zu verbreiten. Hintergrund des Streits ist der in drei Wochen anstehende Parteitag der AfD in Köln, gegen den sich seit Wochen in der Stadt Protest formiert. Auch Reker hatte sich geäußert. Nach Angaben der Stadt verschickte ihr Sprecher auf Anfragen einzelner Journalisten hin ein persönliches Statement der Oberbürgermeisterin.

Das Verwaltungsgericht betonte, dass die Oberbürgermeisterin befugt sei, sich im politischen Meinungskampf zu dem Parteitag auch pointiert kritisch zu äußern. Dabei dürfe sie aber nicht auf "städtische Personal- oder Sachmittel zurückgreifen, die ihr zur Erfüllung amtlicher Aufgaben zur Verfügung stünden". Das Neutralitätsgebot sei nicht eingehalten worden, weil Stadtmitarbeiter an dem Statement dienstlich mitgewirkt hätten. Das Gericht gab damit dem Antrag der AfD teilweise statt.

Die Stadt kündigte an, die Entscheidung prüfen und entscheiden zu wollen, ob sie Rechtsmittel einlegen will.

(lsa/lnw)
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