Klage in Köln zugestimmt Frau gewaltsam ausgezogen: Gericht kippt Anordnung der Polizei

Köln · Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage einer Frau zugestimmt, die vor rund zwei Jahren in Polizeigewahrsam gegen ihren Willen festgehalten und ausgezogen wurde. Das Urteil könnte für die Polizei weitreichende Folgen haben.

Im Juli 2013 war die Frau, die geklagt hatte, zusammen mit drei weiteren Personen von der Polizei in Köln im Stadtteil Kalk in Gewahrsam genommen worden, nachdem es bei einer Feier zu einem Polizeieinsatz gekommen war. Die Polizei war wegen einer Ruhestörung gerufen worden. Bei dem Einsatz war es auch zu einer gefährlichen Körperverletzung gekommen.

Einem Nachbarn, der sich über die Feiernden beschwert hatte, wurde eine Bierflasche über dem Kopf zerschlagen. Eine Gruppe, darunter die Klägerin, wurde aufgefordert, den Stadtteil zu verlassen. Schließlich wurde die Klägerin in Gewahrsam genommen.

Auf der Wache angekommen, forderten die Beamten die Frau auf, sich vollständig zu entkleiden. Die Frau weigerte sich jedoch. Männliche Polizisten hielten die Frau daraufhin fest. Dabei wurde sie gegen ihren Willen ausgezogen.

Die Kölnerin klagte, die angeordneten und vollzogenen polizeilichen Maßnahmen seien rechtswidrig gewesen. Sowohl die Aufforderung, sich vollständig zu entkleiden, als auch das Handeln der männlichen Polizisten sei unverhältnismäßig gewesen, hieß es in der Begründung.

Gericht: Generelle Anordnung ist rechtswidrig

Das Amtsgericht Köln folgte dieser Klage nun. Das Gericht habe nicht feststellen können, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Handeln vorgelegen hätten, heißt es in einer offiziellen Mitteilung, in der die Entscheidung des Gerichts am Donnerstag verkündet wurde.

Im Polizeipräsidium Köln hatte es, das bestätigte eine Gerichtssprecherin unserer Redaktion, die generelle Anordnung gegeben, in Gewahrsam genommene Personen dazu aufzufordern, sich zu entkleiden. Das Gericht entschied jetzt, dass diese genrelle Anordnung rechtswidrig ist. Zukünftig müsse eine Entscheidung je nach Einzelfall erfolgen.

Die Sprecherin beschrieb das Urteil als "weitreichend". "Für die Polizei wird es aber auch weiterhin möglich sein, Personen bei entsprechendem Verdacht, dazu aufzufordern, sich zu entkleiden", sagte sie.

Gegen das Urteil des Amtsgerichts Köln kann noch Berufung beantragt werden. Darüber hätte dann das Oberlandesgericht Münster zu entscheiden.

(sef)
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