Prozess in Köln Angeklagter soll 77-Jährige verprügelt und vergewaltigt haben

Köln · Er soll sich mit einem Trick in die Wohnung einer Seniorin eingeschlichen und dann zugeschlagen haben. Ein 36-jähriger Kölner steht seit Freitag vor Gericht, weil er eine 77-Jährige brutal vergewaltigt haben soll.

Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht mit einer Mappe. Rechts neben ihm steht sein Verteidiger.

Der Angeklagte verdeckt sein Gesicht mit einer Mappe. Rechts neben ihm steht sein Verteidiger.

Foto: sef

Es ist noch nicht ganz Mittag, als es im vergangenen Februar in der Wohnung von Else H. (Name geändert) in Köln klingelt. Die 77-Jährige geht wie immer zur Tür und öffnet sie. Vor ihr steht ein Mann, dunkle Haare, mittelgroß. "Kann ich ein Glas Wasser haben?", fragt er. Der Mann sieht nicht wie ein Halunke aus. Die Seniorin lässt ihn in ihre Wohnung und gibt ihm etwas zu trinken. Kurz darauf soll der 36-Jährige die Frau vergewaltigt haben.

Tatverdächtiger begutachtet Füße seines Opfers

So schildert die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift den Fall. Der 36-jährige, der sich seit Freitag vor Gericht verantworten muss, soll die 77-Jährige geschlagen und an den Haaren in die Küche gezogen haben. Laut Staatsanwaltschaft warf der Angeklagte die Seniorin auf ein Sofa und zog ihr die Strümpfe aus, um ihre Füße zu begutachten. "Sehr gepflegt", soll er gesagt haben. Immer wieder soll der Mann zugeschlagen haben, zuerst von vorne, später, nachdem er die Frau auf den Bauch gedreht hatte, soll er ihr durch Schläge schwere Hämatome am Nacken zugefügt haben.

Schlimmer als das sind aber die seelischen Wunden, die die Seniorin davontrug. Dies sei besonders schlimm, weil die Tat mit einem Eindringen in den Körper verbunden war, heißt es sinngemäß in der Anklageschrift.

Bevor der 36-jährige mutmaßliche Vergewaltiger in Untersuchungshaft ging, lebte er in Köln, wo er auch geboren wurde. Leicht geduckt verfolgt er mit, wie die Staatsanwältin die Anklage verliest. Zu den Vorwürfen äußert er sich am Freitag nicht. Nur die Geschädigte macht Angaben zur Tat. Die Öffentlichkeit darf sie nicht mit anhören.

Ein Urteil wird für den 15. September erwartet.

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