Raser-Prozess in Köln "Es tut mir unendlich leid, was ich Ihnen angetan habe"

Der Revisionsprozess gegen zwei junge Raser in Köln geht in seine Endphase. Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag gefordert, die Bewährungsstrafen abzuändern. Dann müssten die Angeklagten in Haft.

 Die Angeklagten vor Gericht (Archivbild).

Die Angeklagten vor Gericht (Archivbild).

Foto: dpa, obe exa

Der Revisionsprozess gegen zwei junge Raser in Köln geht in seine Endphase. Die Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag gefordert, die Bewährungsstrafen abzuändern. Dann müssten die Angeklagten in Haft. Sie baten die Familie des Opfers um Entschuldigung.

Drei Jahre nach einem Raser-Unfall am Kölner Auenweg, bei dem eine 19-jährige Radfahrerin ums Leben gekommen war, könnten die beiden jungen angeklagten Autofahrer (24, 25) nun doch noch ins Gefängnis kommen.

Verteidiger Sebastian Schölzel, der den Angeklagten Firat M. vertritt, fragt in seinem Plädoyer: "Man muss sich fragen: Wird eine Haftstrafe das Leben meines Mandanten wirklich positiv beeinflussen?" Er sieht für seinen Mandanten "keine Rückfallgefahr" Vor allem der 24-jährige Firat M. sei im Laufe des Verfahrens als "Todraser" stigmatisiert worden.

Er beantragt eine Bewährungsstrafe mit "geeigneten Auflagen". Im letzten Wort sagt Firat M.: "Wenn ich die Zeit zurückdrehen könnte, würde ich das tun." Erkan F. sagt zur Familie der getöteten Studentin: "Es tut mir unendlich leid, was ich Ihnen angetan habe."

Rechtsanwalt Nicolaos Gazeas vertritt die Familie der getöteten Radfahrerin. "Bewährungsstrafen wären ein fatales Signal an die Raserszene", sagte er am Donnerstag. Sie würden vermitteln: "Selbst wenn ein Mensch zu Tode kommt, habt ihr in Köln keine Haftstrafe zu erwarten."

Der Bundesgerichtshof hatte ein erstes Urteil teilweise gekippt und die Aussetzung der Strafen zur Bewährung kritisiert. Die Angeklagten waren in Köln im April 2016 wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren beziehungsweise 21 Monaten verurteilt worden.

Das Urteil wird für den Nachmittag erwartet.

(hsr)
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