Prozess um Verleumdung in Köln Patientin löste Shitstorm gegen Ärztin aus

Köln · Eine Patientin pöbelte in einer Kölner Arztpraxis herum und beschimpfte ihre Ärztin anschließend auf Facebook. Nun hat das Amtsgericht die Frau zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Auf der Anklagebank sitzt Monika A. (Name geändert), Servicekraft und Mutter zweier Kinder, die stolze 30 Kilogramm abgenommen hat, dann ein Gutachten von ihrer Hautärztin Tilda P. haben wollte, damit die Krankenkasse die Kosten für eine Straffung der Bauchdecke übernimmt. Doch die Dermatologin konnte keine medizinische Notwendigkeit darin erkennen, die überschüssigen Hautlappen weg operieren zu lassen — und lehnte ab, das Gutachten zu schreiben.

Laut Anklage wollte Monika A. das nicht hinnehmen, im voll besetzten Wartezimmer soll sie einen ziemlichen Wirbel veranstaltet haben, die Ärztin warf sie raus, Monika A. rief: "Sie gehören doch in die Klapse!" und zeigte Tilda P. an — wegen Körperverletzung. Die Ärztin soll sie am Arm gepackt haben.

Im Prozess präsentiert A. nun Fotos, die einen blauen Fleck zeigen, aus allen nur möglichen Perspektiven. Doch das Verfahren gegen die Ärztin wurde längst eingestellt. Und weder Richter noch Staatsanwalt interessieren sich für den blauen Fleck.

"Die Ärztin hat ihr Hausrecht ausgeübt", sagt der Richter. Je nach Bedarf dürfe dabei auch ein "gewisses Maß an Gewalt" eingesetzt werden. Mehrere Zeugen — unter anderem zwei Arzthelferinnen — sagen aus, Tilda P. habe ihre Patientin weder gezerrt noch gekniffen. Auch wenn Monika A. sich vollkommen im Recht wähnt: Sie sitzt wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung auf der Anklagebank. Nach dem für sie ungut verlaufenen Besuch in der Praxis hatte sie die Geschichte auf Facebook gepostet und die Ärztin dabei mit vollem Namen genannt. Ihre Facebook-Freunde rief sie dazu auf, den Post zu "teilen, teilen, teilen!"

Die Ärztin sagt im Zeugenstand: "Sie hat einen Shitstorm im Netz ausgelöst." In ihrer Praxis habe sich das schnell bemerkbar gemacht: Die Patienten blieben reihenweise weg. Der Richter spricht von einer "erheblichen Image- und Rufschädigung" und verurteilt Monika A. zu einer Geldstrafe in Höhe von 2500 Euro. Die 50-Jährige verlässt den Gerichtssaal und wirkt zum ersten Mal sprachlos. Ihr Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert, womit sie offenbar fest gerechnet hatte.

(hsr)
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