Prozess am Kölner Amtsgericht Männer hetzten, schlugen und filmten Obdachlosen

Sie hetzten einen 44-Jährigen durch die Straße und schlugen auf ihn ein - nun standen die beiden Täter vor Gericht. Ein Dritter hatte den Angriff gefilmt und war ebenfalls angeklagt.

 Das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt.

Das Verfahren wurde gegen Auflagen eingestellt.

Foto: dpa, Federico Gambarini

Zwei junge Männer jagen einen 44-Jährigen am hellichten Tag durch Köln-Lindenthal, er stürzt, immer wieder schlagen und treten sie auf ihn ein, der Mann nimmt seine Arme schützend vors Gesicht. "Ich bringe dich um!", schreit einer der Täter ihn an, wird dann von seinem Kumpel weggezogen. Es sind schockierende Video-Aufnahmen, die eine Amtsrichterin am Mittwoch in Saal 246 vorspielt. Gedreht hat das Video ein Kumpel der beiden Täter, es endet mit höhnischem Gelächter, der Verletzte bleibt an einer Mauer liegen.

Die beiden Schläger müssen sich wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten, ihr filmender Freund wurde wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt — erscheint aber nicht zum Gerichtstermin.

Bono M. (25) und Tomislav G. (28, Namen geändert) geben sich kleinlaut. Sie seien ziemlich betrunken gewesen an jenem Tag im September 2015. Auf dem Video ist zu erkennen, wie sehr vor allem Tomislav G. torkelt. Bono M.s Verteidiger sagt: "Sie glaubten beide, ihn nicht verletzt zu haben." Der 44-Jährige, der damals obdachlos war, habe eine Nagelschere hochgehalten. "Ich habe nur etwas Glänzendes in seiner Hand gesehen", sagt Tomislav G. Der Anwalt des Opfers sagt: "Die Attacke war nicht ganz harmlos, alles andere ist lebensfremd."

Die Angeklagten zeigen Reue. "Das Video zu sehen ist mir sehr peinlich", sagt Tomislav G. Er könne sich kaum an den Tag erinnern, weil er damals so viel Whisky getrunken habe.

Die Richterin bezeichnet den Angriff und das Video als erniedrigend, da das Opfer aber kaum verletzt wurde, stellt sie das Verfahren gegen Auflagen ein. Auch, weil es "was die Verwerflichkeit angeht, schlimmere Fälle gibt", wie sie sagt. Tomislav G. muss 300 Sozialstunden ableisten, Bono M. 300 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen. Beide sind zur Zeit arbeitslos. Gegen den Dritten im Bunde, der nicht erschienen ist, ergeht ein Strafbefehl in Höhe von 600 Euro. "Er filmte die Auseinandersetzung mit seinem Mobiltelefon, anstatt dem Geschädigten zu Hilfe zu kommen oder wenigstens die Polizei anzurufen", sagt der Staatsanwalt.

(hsr)
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