Wegen weiterer Anklage Prozess um Kölner Archiv-Einsturz muss nicht von vorn beginnen

Köln · Der Prozess um den Einsturz des Kölner Stadtarchivs muss nicht von Neuem beginnen. Die Anklage gegen einen weiteren Beschuldigten werde nicht mit dem laufenden Verfahren verbunden.

 Das Kölner Justizgebäude (Symbolbild)

Das Kölner Justizgebäude (Symbolbild)

Foto: dpa, obe vge aka soe

Dies teilte ein Sprecher des Landgerichts mit. Das neue Verfahren werde von einer anderen Kammer des Kölner Landgerichts verhandelt. Bei einer Verbindung der Verfahren hätte der seit Januar laufende Strafprozess komplett wiederholt werden müssen. Dadurch würde sich "eine nicht hinnehmbare Verzögerung" ergeben, sagte der Sprecher. Bislang wurden an 18 Verhandlungstagen rund 40 Zeugen gehört.

In dem Prozess sind fünf Mitarbeiter von Baufirmen und den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) wegen fahrlässiger Tötung und Baugefährdung angeklagt. Fehler beim Bau einer neuen U-Bahn-Haltestelle sollen dazu geführt haben, dass das Archiv am 3. März 2009 zusammenbrach. Zwei Anwohner kamen ums Leben. Der Prozess steht unter Zeitdruck: Wenn bis zum 2. März 2019 kein erstinstanzliches Urteil gesprochen ist, tritt die absolute Verjährung ein und die strafrechtliche Schuldfrage bliebe ungeklärt.

Kürzlich hat die Staatsanwaltschaft einen Oberbauleiter als weiteren Beschuldigten angeklagt. Die Vorwürfe gegen ihn hatten sich erst im Zuge des laufenden Prozesses erhärtet und beruhen im Wesentlichen auf den Aussagen eines der Angeklagten. Wenn das Gericht das Hauptverfahren gegen den Oberbauleiter eröffnet, gilt auch für ihn die Verjährungsfrist.

(hsr/dpa)
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