Köln Wende im Prozess um totes Baby — Freispruch

Köln · Die Anklage las sich grausam: Eine 33-Jährige sollte ihr neugeborenes Baby ertränkt oder erstickt haben. Doch der Prozess endet mit einem Freispruch. Den Richtern fehlten die nötigen Beweise.

Die 33 Jahre alte Angeklagte hatte stets beteuert, das Kind sei schon tot zur Welt gekommen. Die Leiche des Babys wurde nie gefunden.

Die 33 Jahre alte Angeklagte hatte stets beteuert, das Kind sei schon tot zur Welt gekommen. Die Leiche des Babys wurde nie gefunden.

Foto: dpa, mb pzi

Das Kölner Landgericht hat eine 33-Jährige vom Vorwurf freigesprochen, ihr neugeborenes Kind umgebracht zu haben. Nach Auffassung der Richter sei der Frau nicht nachzuweisen, dass sie ein lebendes Baby geboren und es dann getötet habe. Die Aussage der Frau, sie habe eine Fehlgeburt erlitten, sei nicht widerlegbar. Die Leiche des Kindes wurde nie gefunden, die Angeklagte hatte sie im Hausmüll entsorgt. "Dies ist eines der seltenen Verfahren, bei dem am Ende mehr Fragen offen sind als am Anfang", sagte der Vorsitzende Richter Michael Bern am Donnerstag bei der Urteilsbegründung. Auch die Staatsanwaltschaft hatte zuvor auf einen Freispruch plädiert.

Sicher sei nur, dass die Angeklagte irgendwann im Jahr 2010 schwanger wurde. Als sie bei ihrem damaligen Freund übernachtete, habe sie plötzlich Unterleibsschmerzen bekommen und sich für längere Zeit ins Badezimmer zurückgezogen. Dort sei es "zum spontanen Abgang eines Fötus" gekommen. Ob das Kind gelebt habe oder nicht, sei nicht festzustellen, sagte Bern. Damit erübrige sich schon die weitere Frage, ob die Angeklagte den Tod des Kindes herbeigeführt habe.

Unklar ist auch, wie weit die Schwangerschaft zu dem Zeitpunkt bereits fortgeschritten war. Die Frau hatte damals keinen Arzt konsultiert, Freunde und Bekannte hatten keine äußerlichen Anzeichen für eine Schwangerschaft bemerkt. Gutachtern zufolge bestand bei der Frau ein erhöhtes Fehlgeburt-Risiko, da sie in der Vergangenheit bereits sieben Schwangerschaftsabbrüche hinter sich hatte. Insofern erscheine die Aussage der Angeklagten, sie habe eine Fehlgeburt erlitten, plausibel.

Die Ermittlungen waren etwa zwei Monate nach dem Geschehen durch eine Anzeige des Ex-Freundes der Frau ins Rollen gekommen, der nichts von der Schwangerschaft gewusst hatte. Da es in den Aussagen des Mannes aber Unstimmigkeiten gab, wertete das Gericht sie als nicht belastbar.

(lnw)
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