Übergriffe auf Frauen in Köln Prozess zur Silvesternacht — keine sexuelle Nötigung

Köln · In einem Prozess um die massenhaften Übergriffe auf Frauen in der Kölner Silvesternacht hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der versuchten sexuellen Nötigung fallengelassen.

 Der 26-jähriger angeklagte Algerier (M) wird im Amtsgericht in Köln in den Saal geführt.

Der 26-jähriger angeklagte Algerier (M) wird im Amtsgericht in Köln in den Saal geführt.

Foto: dpa, mb

Das Kölner Amtsgericht sah am Freitag keine Beweise dafür, dass der 26-Jährige zu einer Gruppe gehört hatte, die eine Frau umzingelt, bedrängt und bestohlen haben soll. Das Opfer habe den 26-jährigen Angeklagten im Prozess nicht wiedererkannt, sagte die Staatsanwältin vor Gericht. Sie forderte für den Algerier eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten wegen Hehlerei und versuchten Diebstahls.

Das Verfahren gegen den 26-Jährigen war der erste Fall, in dem ein Sexualdelikt angeklagt war. Bisher sind in Köln neun Männer unter anderem wegen Diebstahls in der Silvesternacht verurteilt worden.

Hehlerei und Autoaufbruch

Bei dem Mann war das Handy der Frau gefunden worden. Der Angeklagte hatte über seinen Verteidiger erklärt, er habe das Handy von einem Bekannten gekauft. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht nachweisen, dass der 26-Jährige und sein mitangeklagter Bruder das Handy in der Silvesternacht gestohlen hatten.

Der Angeklagte gestand zudem einen Autoaufbruch, bei dem er auf frischer Tat ertappt worden war. Diesen versuchten Diebstahl aus einem Auto soll er gemeinsam mit seinem Bruder in der Nähe von Köln begangen haben.

Das Gericht verurteilte den 26-Jährigen schließlich wegen Hehlerei und eines mitangeklagten Autoaufbruchs zu sechs Monaten Haft auf Bewährung. Sein 23-jähriger Bruder wurde aus diesen Gründen ebenfalls zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

(skr/das/dpa/AFP/das)
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