Diebstahl und Körperverletzung Erstes Urteil zur Kölner Silvesternacht ist rechtskräftig
Köln · Ein Algerier wurde wegen Diebstahls und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist jetzt vom Oberlandesgericht bestätigt worden – und damit das erste rechtskräftige Urteil nach der Kölner Silvesternacht 2015/16.
Ein Algerier wurde wegen Diebstahls und Körperverletzung zu einer Haftstrafe verurteilt. Das Urteil ist jetzt vom Oberlandesgericht bestätigt worden — und damit das erste rechtskräftige Urteil nach der Kölner Silvesternacht 2015/16.
Das Kölner Landgericht hatte den Algerier zuvor wegen schweren räuberischen Diebstahls und Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt. Mit der Bestätigung des Urteils durch das Oberlandesgericht hat es die Prüfung in dritter Instanz bestanden.
Der Angeklagte hatte laut Urteil in der Silvesternacht 2015/16 einer Passantin am Kölner Dom die Handtasche mit Handy und Bargeld gestohlen. Später riss er einer anderen Frau ihr Handy aus der Hand.
Als ihn daraufhin zwei Passanten verfolgten, schlug er dem einen ins Gesicht und besprühte den anderen mit Pfefferspray. Der Angeklagte hatte gegen seine erste Verurteilung durch das Amtsgericht und die Bestätigung durch das Landgericht Berufung eingelegt.
In der Silvesternacht war es rund um den Dom zu massenhaften Diebstählen und zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen gekommen.