Prozess endet mit Freispruch Silvesternacht in Köln - Im Zweifel für den Angeklagten

Vor dem Kölner Amtsgericht musste sich einer der mutmaßlichen Täter aus der Silvesternacht wegen schwerer sexueller Nötigung verantworten. Der Prozess endete mit einem Freispruch.

 Mehdi E.-B. soll eine 20-Jährige von hinten an der Hüfte festgehalten haben, während ein anderer ihr von hinten an den Hintern fasste und in ihre Jeans griff.

Mehdi E.-B. soll eine 20-Jährige von hinten an der Hüfte festgehalten haben, während ein anderer ihr von hinten an den Hintern fasste und in ihre Jeans griff.

Foto: Claudia Hauser

Er galt als einer der mutmaßlichen Haupttäter aus der Kölner Silvesternacht, doch der Prozess gegen Mehdi E.-B. wegen schwerer sexueller Nötigung endete am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht mit einem Freispruch für den 20-Jährigen. Am Ende eines langen Verhandlungstags steht fest: Der Marokkaner war in der Silvesternacht am Dom und er war auch mitten im Pulk der Männer, die hunderte Frauen begrabscht und sexuell genötigt haben, aber: "Wir wissen auch ganz eindeutig, dass wir ihm keine der Taten zuordnen können", wie der Vorsitzende Richter Michael Pfennings in der Urteilsbegründung sagt.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand eine junge Frau, 20 Jahre alt, die Silvester mit ihrem Freund in Köln verbrachte. Das Paar geriet nach dem Feuerwerk in die Menge der Menschen auf dem Bahnhofsvorplatz, laut Anklage wurden die beiden umringt von bis zu 30 Männern. Mehdi E.-B. soll die 20-Jährige von hinten an der Hüfte festgehalten haben, während ein anderer ihr von hinten an den Hintern fasste und in ihre Jeans griff. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen, früher hatte er sogar behauptet, an Silvester überhaupt nicht in Köln gewesen zu sein.

Das widerlegt das Opfer im Prozess glaubhaft. Sie identifiziert Mehdi E.-B. eindeutig als einen der Männer im Pulk — allerdings ist sie sich sicher, dass die beiden, die sie angefasst haben, deutlich kleiner waren als der 1,95 Meter große Angeklagte. Und: Sie erinnert sich so deutlich an sein Gesicht, weil er direkt vor ihr war, nicht hinter ihr. Er habe hämisch gelacht, sagt sie, wie die anderen Männer, aber sie könne noch nicht mal genau sagen, ob er überhaupt mitbekommen habe, was die anderen taten.

Für eine Verurteilung reicht das nicht. Zumal auch ihr Freund, dem in jener Situation die Geldbörse gestohlen worden war, nicht sagen kann, was genau Mehdi E.-B. gemacht hat. Der 32-Jährige war damit beschäftigt, seine Freundin zu schützen und sie irgendwie aus der Menschenmasse ins Freie zu ziehen.

Doch Mehdi E.-B., der im vergangenen Jahr allein nach Deutschland kam, weil er in seiner Heimatstadt Casablanca keine Perspektive für sich sah, steht an diesem Mittwoch wegen einiger weiterer Taten vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hat die Fälle miteinander verbunden. Der Angeklagte sitzt derzeit in der JVA Wuppertal-Ronsdorf in Untersuchungshaft — eben wegen des Vorwurfs der schweren sexuellen Nötigung an Silvester.

Er wurde immer wieder straffällig, seit er in Deutschland lebt. Im Prozess geht es um vier Fälle von Diebstahl, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz und Erschleichung von Leistungen, weil er mehrfach beim Schwarzfahren erwischt wurde. Anfang Januar bereits wegen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, beging er drei Tage nach seiner Entlassung die nächste Tat, einige weitere folgten, oft lag keine Woche dazwischen. "Es sieht so aus, als ob Sie Ihre Zeit in Deutschland damit verbracht haben, sich das Leben durch Straftaten zu finanzieren", sagt Richter Pfennings.

In einem Fall soll er einen 42-Jährigen am 10. Januar dieses Jahres in der Nähe des Rudolfplatzes angetanzt und ihm das Portemonnaie gestohlen haben. Der Zeute hatte Mehdi E.-B. in einem TV-Bericht erkannt und ihn angezeigt. Mehdi E.-B. wurde im April im Schweizer Grenzort Kreuzlingen nach einem Ladendiebstahl festgenommen. Da er nach Silvester mit europäischem Haftbefehl gesucht worden war — darum ging es in dem TV-Beitrag — lieferte man ihn nach Deutschland aus.

Der 42-jährige Zeuge erkennt den Angeklagten am Mittwoch vor Gericht wieder — doch er hat dessen Körpergröße bei der Polizei als 1,65 bis 1,70 Meter beschrieben. Es gibt also Zweifel, ob der Angeklagte es tatsächlich war. Die Staatsanwältin sagt in ihrem Plädoyer: "Ich glaube ihm, dass er sich sicher ist, aber: Im Zweifel für den Angeklagten."

Ein freier Mann ist Mehdi E.-B. am Ende des Tages trotzdem nicht. Das Gericht verurteilt ihn für die Taten, die er gesteht — den Besitz einer geringen Menge Marihuana und einiger Ladendiebstähle und Schwarzfahrten — zu einer sechsmonatigen Haftstrafe. "Sie haben nicht die Voraussetzungen, hier in Deutschland auf einen grünen Zweig zu kommen", sagt der Vorsitzende. Die Gefahr, dass alles genau so weiter laufe wie nach dem letzten Gefängnisaufenthalt sei groß. Mehdi E.-B. muss also nach 4,5 Monaten Untersuchungshaft weiter im Gefängnis bleiben. Die Untersuchungshaft wird ihm angerechnet auf die sechsmonatige Strafe — in sechs Wochen ist er also frei. Über seinen Verteidiger hatte er dem Gericht mitgeteilt, dass er gerne in Deutschland bleiben will. Und "richtige Arbeit"" finden möchte.

(hsr)
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