Rechtsstreit um Ladenlokal Stefan Raab und Gastronomin einigen sich überraschend
Köln · Der Entertainer und die Mieterin eines von Raab vermieteten Ladenlokals in Köln haben sich überraschend gütlich geeinigt. Die Parteien stritten unter anderem um nicht gezahlte Mieten.
"Über den Inhalt der Einigung haben beide Seiten Stillschweigen vereinbart", sagte eine Sprecherin des Kölner Landgerichts am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Ursprünglich wollte das Gericht an diesem Freitag eine Entscheidung in dem Fall verkünden. Dieser Termin sei nun abgesagt worden.
Mieterin setzte Mietzahlungen aus
Allerdings setzte sie ihre Mietzahlungen aus. Daraufhin schickte der Entertainer ihr die Kündigung und forderte die ausstehende Miete ein. Die Gastronomin klagte ebenfalls und verlangte unter anderem Ersatz für die defekte Anlage.
Am ersten Prozesstag hatte der Richter als Vergleich vorgeschlagen, dass das Mietverhältnis beendet wird und Raab 17.000 Euro zahlen solle. Denn das Gericht neigte zu der Meinung, dass der Vermieter für die Belüftung zuständig sei. Die Mieterin hatte den Vergleich jedoch abgelehnt.