Tote bei illegalem Rennen Raser auf Bewährung

Düsseldorf · Genau ein Jahr nach dem Tod einer 19-jährigen Radfahrerin in Köln ist das Urteil im Prozess gefallen. Beide Angeklagten sind zu Bewährungsstrafen verurteilt worden.

 Die beiden Angeklagten sitzen mit ihren Anwälten am Donnerstag im Gerischtssaal.

Die beiden Angeklagten sitzen mit ihren Anwälten am Donnerstag im Gerischtssaal.

Foto: Merle Sievers

Am 14. April 2015 wurde eine Radfahrerin am Auenweg von einem zu schnell fahrenden Auto erfasst. Drei Tage später starb sie im Krankenhaus an ihren Verletzungen. Die beiden Männer hatten sich nach eigener Aussage nicht konkret zu einem Rennen verabredet und seien auch nicht Teil einer sogenannten Raserszene. Dennoch fuhren beide mit überhöhter Geschwindigkeit und kämpften um die Spitze im Straßenverkehr.

Das Gericht verurteilte den 22-jährigen Angeklagten zu zwei Jahren auf Bewährung. Der 23-Jährige wurde zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Beide müssen zudem 150 Sozialsstunden leisten.

Mehrere Zeugen sprachen von lauten Motorengeräuschen, die sie an dem Abend gehört hatten. Ein Sachverständiger hatte im Prozess bestätigt, dass das Unfallfahrzeug, ein BMW, technisch nachgerüstet und die Unfallgefahr dadurch erhöht wurde. Auf ihn hätten beide Fahrer nach dem Unfall "geschockt" gewirkt.

Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre Freiheitsstrafe

In ihrem Abschlussplädoyer forderte die Staatsanwaltschaft für den 23-jährigen Fahrer des Wagens, der die junge Frau erfasst hatte, drei Jahre Freiheitsstrafe. Der andere Angeklagte (22 Jahre) soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung bekommen. Außerdem wurde für beide eine Führerscheinsperre von vier und fünf Jahren gefordert.

Nach Ansicht des Staatsanwalts ließ sich aber nicht nachweisen, dass die Angeklagten sich zu einem Rennen verabredet hätten. Es sei ein spontanes Kräftemessen gewesen. Die jungen Männer sind nicht vorbestraft. Der Anwalt der Familie des Opfers, die als Nebenkläger auftritt, forderte in seinem Plädoyer drei Jahre Freiheitsstrafe für beide.

Angeklagter wirkt ergriffen

Nach der Forderung der Nebenklage ergriff die Mutter des Opfers im Gerichtssaal das Wort. Sie wandte sich an die zwei Angeklagten und hielt zwei Fotos ihrer verstorbenen Tochter hoch - ein Bild der Tochter vor dem Unfall, ein Bild von der Intensivstation nach dem Unfall.

"Sehen Sie hier hin, damit sie verstehen, was das für uns bedeutet", sagte die Mutter zu den Angeklagten, als einer der beiden jungen Männer den Blick abwandte. Der 23-Jährige, der das Auto gefahren hatte, das die junge Frau erfasste, wirkte sichtlich ergriffen und rang um Fassung.

Der Anwalt des angeklagten Unfallfahrers forderte in seinem Plädoyer eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten. Er sei nicht Mitglied einer Raserszene, habe von Beginn an Reue gezeigt und psychologische Hilfe zur Verarbeitung des Unfalls in Anspruch genommen.

Der Anwalt des 22-jährigen plädierte auf Freispruch, da sein Mandant nicht unmittelbar am Unfall beteiligt gewesen sei. Beide Angeklagten verzichteten auf ein Schlusswort. Während der Ansprachen der Anwälte verließen Mutter und Onkel des Opfers den Gerichtssaal.

(siev)
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