Kölner Gericht verhängt Haftstrafe Geldautomatensprenger verurteilt — Beute bleibt verschwunden

Zwei Niederländer müssen fünfeinhalb Jahre in Haft, weil sie fünf Geldautomaten in NRW in die Luft gesprengt und dabei mehr als 470.000 Euro Beute gemacht haben. Zwei Drittel des Geldes sind verschwunden.

 Die Angeklagten Khalid T. (l.) und Karim C. (r.), eine Übersetzerin und Anwalt Ingmar Rosentreter im Kölner Landgericht. (Archivbild)

Die Angeklagten Khalid T. (l.) und Karim C. (r.), eine Übersetzerin und Anwalt Ingmar Rosentreter im Kölner Landgericht. (Archivbild)

Foto: dpa, hka

Khalid T. und sein mitangeklagter Kumpel Karim C. nehmen das Urteil am Dienstag im Kölner Landgericht gefasst auf. Eine Riesenüberraschung ist die Höhe der Strafe nicht für die 31 und 24 Jahre alten Männer: Die Verteidiger hatten sich mit der Staatsanwaltschaft und der Kammer bei Prozessbeginn im Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit auf einen Deal verständigt. Demnach stand fest, dass sie höchstens sechs Jahre zu erwarten haben, wenn sie die Taten gestehen.

Die Geständnisse fielen aber "sehr schlank" aus, wie der Vorsitzende Richter der 17. Großen Strafkammer sagte. "Wir hätten uns mehr Substanz, mehr Hintergründe gewünscht." So wollten die Angeklagten etwa nicht erzählen, wie sich kennengelernt haben, wie es zu der Idee kam, Geldautomaten in die Luft zu jagen — und wo eigentlich das Geld ist, das sie erbeutet haben. 311.810 Euro sind verschwunden, mehr als 165.000 Euro konnten die Ermittler sicherstellen, als sie die beiden im Dezember vergangenen Jahres nach einer Tat in Düren festnehmen konnten.

Sie weckten einen Obdachlosen, der im Vorraum schlief

Wochenlang hatten die Ermittler die Niederländer zuvor observiert. An dem Audi RS5, mit dem sie zu den Banken fuhren, hing ein GPS-Sender der Polizei — die beiden Täter waren ahnungslos und daher völlig überrumpelt, als sie den Audi in einer Garage in Frechen unterstellen wollten und dort ein Dutzend schwer bewaffnete Polizisten auf sie warteten.

Der Vorsitzende sprach von einer "überaus professionellen Vorgehensweise" der Täter. Fest steht, dass sie immer mit hochmotorisierten Mietwagen aus den Niederlanden anreisten, das jeweilige Mietauto dann in der Frechener Garage gegen den Audi tauschten. Sie brachten immer falsche Kennzeichen an dem Tatfahrzeug an — und zwar immer passend zu der Stadt, in der sie die nächste Bankfiliale anvisiert hatten. Die Taten selbst dauerten nur wenige Minuten, sie leiteten mit einem Schlauch Gas in den Automaten und sprengten ihn per Fernzündung — in Leverkusen, Bonn und Düren. Auch in einer Filiale in Köln hatten sie es versucht, aber ohne Erfolg.

In Düren weckten sie einen Obdachlosen, der im Vorraum der Bank schlief, und sagten ihm, er solle gehen. Als der sich erst einmal weigerte, trugen sie ihn nach draußen und sprengten dann den Automaten.

Am 21. Dezember 2016 jagten sie den Automaten einer Sparda-Bank in der Kölner Straße in Leverkusen-Opladen in die Luft. Allein in diesem Fall erbeuteten sie fast 180.000 Euro und richteten einen Sachschaden von mehr als 30.000 Euro an. Der Richter merkte am letzten Prozesstag an, dass die deutschen Banken es den Tätern relativ leicht gemacht hätten — in den Niederlanden etwa werden Geldscheine automatisch eingefärbt und damit unbrauchbar gemacht, wenn ein Automat mit Gewalt geöffnet wird. "Die Frage ist auch, ob es wirklich nötig ist, derart hohe Summen in Geldautomaten vorrätig zu haben", sagte der Richter.

Drei Tage vor der Sprengung in Leverkusen-Opladen waren die Täter unmaskiert in der Bank, um sie auszuspähen. Eine Kamera zeichnete sie auf. Khalid T. trug an jenem Tag exakt dieselbe weiße Sportjacke, die er auch am ersten Prozesstag trug. Die DNA seines Kumpels hatten die Ermittler von einer Getränkedose sichern können, die er einmal in einer Tiefgarage in Köln-Finkenberg zurückgelassen hatte, wo der Audi eine Zeit lang stand. Der Hausmeister hatte damals die Polizei informiert, weil der Audi auf dem Parkplatz einer Mieterin stand. Daraufhin wurde die Garage überwacht und die Beamten konnten unbemerkt den GPS-Sender an dem Audi anbringen.

Auch wenn es während des Ermittlungsverfahrens Hinweise darauf gab, dass die beiden der "Audi-Bande" angehören könnten, deren bis zu 200 Mitglieder allein im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen 136 Automaten gesprengt haben sollen, so ließ sich dieser Verdacht im Prozess nicht erhärten. Die Strafe wäre dann sehr viel höher ausgefallen.

(hsr)
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