Urteil gegen Steffen M. in Köln Lebenslange Haft wegen Mordes an Ex-Freundin

Köln · Er tötete seine 20-jährige Ex-Freundin mit 31 Messerstichen, weil er mit der Trennung nicht klarkam, nicht "als Verlierer dastehen wollte". Nun ist vor dem Kölner Landgericht das Urteil gegen Steffen M. gefallen: Er muss wegen Mordes für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis.

 Die Anwältin Funda Bicakoglu (l.) und der Angeklagte Steffen M. vor Gericht.

Die Anwältin Funda Bicakoglu (l.) und der Angeklagte Steffen M. vor Gericht.

Foto: dpa, hka jhe

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Haftstrafe für den 21-Jährigen gefordert. Das Gericht folgte mit dem Urteil diesem Antrag. Laut des Vorsitzenden Richters hatte die Tat "Züge einer Hinrichtung".

Wichtige Teile des Prozesses - die Anhörung des psychiatrischen Gutachters und die Plädoyers - hatten unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Auch das letzte Wort des Angeklagten wurde hinter verschlossenen Türen gehört. Begründet wurde der Ausschluss von der 5. Großen Strafkammer mit den schutzwürdigen Interessen des Angeklagten, da "Umstände aus seinem persönlichen und intimen Lebensbereich" erörtert wurden.

Steffen M. nahm das Urteil äußerlich gefasst auf. Ein ausführlicher Bericht zum Urteil und der Begründung des Vorsitzenden Richters folgt.

(hsr)
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