Köln Urteil: Kopftuch-Verbot für Mädchen an Privatschule

Köln/ Bonn · Eine Kölner Privatschule darf muslimischen Mädchen das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verbieten. Anders als an staatlichen Schulen habe eine Privatschule die Freiheit, ihr eigenes Erziehungsziel festzulegen, urteilte das Landgericht Bonn am Mittwoch.

Zwei 13 Jahre alte Mädchen waren nach den Sommerferien aus religiösen Gründen erstmals mit Kopftüchern in die Schule gegangen und erhielten gleich am ersten Tag ein Verbot. Dagegen wollten sie eine einstweilige Verfügung erwirken.

Doch laut Urteil hatten die Eltern mit der Anmeldung der Kinder an der Privatschule auch deren Regeln akzeptiert. Darin hat sich die Schule einer "vollkommenen, ausnahmslosen, weltanschaulichen Neutralität" verschrieben. Das Tragen religiöser Symbole sei deswegen nicht zulässig, betonten die Richter.

(lnw)
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