Urteil in Köln Vermieter muss homosexuellem Paar Entschädigung zahlen

Köln · Ein Mann, der sich geweigert hat, seine Villa an ein homosexuelles Paar zu vermieten, muss den beiden Klägern 1700 Euro Entschädigung zahlen. Das Gericht entschied: klare Diskriminierung.

 Das Gericht urteilte im Sinne der Kläger.

Das Gericht urteilte im Sinne der Kläger.

Foto: Detlef Ilgner

Der Besitzer stellt seine ansonsten von ihm selbst genutzte Villa samt Schlafzimmer regelmäßig Hochzeitspaaren gegen Geld zur Verfügung. Nachdem er aber von der Homosexualität eines interessierten Paares erfuhr, weigerte er sich, einen Vertrag abzuschließen.

Das Kölner Landgericht verurteilte den Vermieter wegen Diskriminierung, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte. Die Weigerung des Villenbesitzers sei nicht rechtens gewesen und verstoße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, befand der Richter.

Es habe "eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität stattgefunden". Das Urteil fiel bereits im November.

(dpa)
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