Mutter nach Tod ihres Babys verurteilt Was ist mit dem Kindsvater?

Köln · In Köln wurde am Freitag eine junge Frau wegen der Tötung ihres Babys am Flughafen verurteilt. Während des Prozesses wurde immer wieder auch die Rolle des Kindsvaters thematisiert. Muss er nun auch noch vor Gericht?

 Die Angeklagte betritt am ersten Prozesstag den Gerichtssaal. (Archivbild)

Die Angeklagte betritt am ersten Prozesstag den Gerichtssaal. (Archivbild)

Foto: dpa, hka jhe

Nach einem Monat ist der Prozess gegen eine 28-jährige Studentin vor dem Kölner Landgericht zu Ende gegangen. Die 5. Große Strafkammer hat sie wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Marie H. (Name geändert) hat nach einer verheimlichten Schwangerschaft im November einen Jungen auf der Toilette des Flughafens Köln/Bonn auf die Welt gebracht — die Kammer ist davon überzeugt, dass sie das Kind nach der Geburt getötet hat. Sie selbst hat das im Prozess bestritten und behauptet, das Kind sei tot auf die Welt gekommen.

Am vorletzten Prozesstag fragte Verteidiger Karl-Christoph Bode: "Wo ist eigentlich der Kindsvater? Er ist noch nicht einmal angeklagt." Tatsächlich ist es oft so, dass die Väter in Fällen wie diesem nichts mitbekommen haben wollen von einer Schwangerschaft ihrer Partnerin und auch nicht von der Geburt des Kindes.

Vor wenigen Tagen wurde ein Fall aus Schwerin bekannt. Dort steht eine 40-Jährige unter Verdacht, ihr Neugeborenes getötet, eingefroren und zwei Jahre später in einem Waldstück versteckt zu haben, wo die Leiche des Mädchens nun von Spaziergängern entdeckt wurde. Die Ermittler kamen über DNA-Spuren an einer Decke, in die das Kind eingewickelt war, auf die Spur der Mutter. Die DNA stammt vom Vater des Mädchens, der nach bisherigen Erkenntnissen aber nichts von der Geburt des Kindes gewusst hat.

"Absurde Aussagen"

Im aktuellen Kölner Fall könnte der Vater aber noch angeklagt werden. Staatsanwalt Jens Scherf hatte in seinem Plädoyer ausgeführt, dass die Aussagen des 26-Jährigen bei der Polizei "unglaubhaft und absurd" gewesen seien. Er hatte etwa gesagt, eine Wölbung des Bauchs seiner Freundin bemerkt zu haben. Aber er sei davon ausgegangen, dass sie später auf der Toilette "einen abgestorbenen Fötus" auf die Welt gebracht habe. Marie H. gab im Prozess an, ihrem Freund irgendwann per SMS mitgeteilt zu haben, sie habe das Kind abgetrieben und "irgendetwas hat sich danach entzündet". Tatsächlich ließ sie die Schwangerschaft einfach voranschreiten, sprach offenbar mit niemandem darüber und war "gefangen in diesem nicht-Reden-können", wie sie sagte.

Er ​wollte das Kind nicht

Fünf Jahre waren die beiden da schon ein Paar, zweimal hatte Marie H. bereits abgetrieben. Ihr Motiv für die Kindstötung war wohl vor allem die Angst, ihren Freund zu verlieren. "Er hat mir immer wieder gesagt, dass er nicht Vater werden will", hatte sie im Prozess gesagt.

Staatsanwalt Scherf bezeichnete das Verhalten des Kindsvaters als "grob egoistisch". Und er geht davon aus, dass es spätestens nach der Geburt des Kindes einen gemeinsamen Tatplan des Paares gab und Marie H. ihrem Partner gesagt hat, was auf der Toilette passiert ist.

Im November war der Kindsvater mangels Tatverdachts auf freien Fuß gesetzt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftbefehl gegen ihn wegen Totschlags durch Unterlassen beantragt. Ein Haftrichter sah aber keinen dringenden Tatverdacht. Die Beweise reichten nicht für eine Anklage. Das Verfahren gegen den 26-Jährigen ruhte seitdem.

Nun wird es aber erneut um die Frage nach seiner Tatbeteiligung gehen, wie Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, sagt. Die Frage sei vor allem, ab welchem Zeitpunkt der Kindsvater involviert war und ob das Kind da schon tot war oder nicht. Der Student hatte seiner Freundin am Flughafen eine Nagelschere auf die Toilette gebracht, mit der sie die Nabelschnur durchtrennte. Er reichte sie ihr unter der Tür durch — sie behauptete: ohne zu wissen, was sie damit wollte.

Wie am letzten Prozesstag deutlich wurde, geht die 5. Strafkammer davon aus, dass der Kindsvater tatsächlich nicht geahnt hat, dass seine Freundin gerade ein Kind zur Welt bringt. Ihn entlasten vor allem die Aufnahmen einer Überwachungskamera. Man sieht ihn mit dem Gepäck mehr als eine Stunde vor der Toilette warten, "seelenruhig", wie der Vorsitzende sagte. Er geht davon aus, dass der Mann deutlich nervöser gewesen wäre, wenn er gewusst hätte, was tatsächlich gerade auf der Toilette geschieht. Die Frage ist nun, ab wann er von dem toten Kind wusste.

Es hätte passieren können, dass die Angeklagte ihren Freund im Verfahren belastet. Das hat sie aber nicht. Die 28-Jährige sagte, ihr Freund habe auch nicht gewusst, dass ihr totes Kind in dem Stoffbeutel war, den sie ihm nach der Geburt gab. Er hatte bei der Polizei gesagt, in Panik geraten zu sein, als er das Kind später entdeckt habe, und es deshalb unter dem Bett versteckt zu haben.

Im Prozess war er als Zeuge geladen, hat die Aussage aber verweigert.

(hsr)
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