Getöteter Obdachloser in Köln "Wie gegen einen Fußball getreten"

Köln · Ein Paar hat gestanden, einen Obdachlosen tot geprügelt und angezündet zu haben. Vor dem Kölner Landgericht geht der Totschlags-Prozess nun mit den Plädoyers in seine Endphase.

 Das angeklagte Paar mit Verteidigerinnen bei Prozessauftakt im Mai.

Das angeklagte Paar mit Verteidigerinnen bei Prozessauftakt im Mai.

Foto: Claudia Hauser

Die Tat hatte über Köln hinaus für Entsetzen gesorgt: Mitten in der Stadt war im vergangenen November ein junger Obdachloser tot geprügelt, mit Desinfektionsmittel übergossen und angezündet worden. Der Prozess gegen ein Paar, 31 und 38 Jahre alt, geht vor dem Kölner Landgericht nun in seine Endphase.

Die Staatsanwaltschaft beantragte am Mittwoch, die Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Totschlags zu verurteilen, und forderte für Lukas P. sechs Jahre und für seine mitangeklagte Partnerin Maria K. (Namen geändert) fünf Jahre und sechs Monate Haft.

Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer machte am Mittwoch in seinem Plädoyer deutlich, dass der Tatablauf, so wie die beiden Angeklagten ihn beschrieben haben, nicht widerlegt werden kann — und die Staatsanwaltschaft ihn deshalb zugrunde legt. Die Angeklagten beriefen sich während der Ermittlungen von Anfang an auf "Nothilfe".

Wiederbelebungsversuche scheiterten

So soll das spätere Opfer Sebastian K. nach einem gemeinsamen Trinkgelage über die 31-Jährige hergefallen sein und versucht haben, sie in ihrem Zelt in der Nähe des Kölner Hauptbahnhofs zu vergewaltigen. Ihr Freund Lukas P. soll ihre Hilfeschreie gehört haben, er war gerade unterwegs, um Alkohol-Nachschub zu kaufen. Auch das Paar gehörte zur Kölner Obdachlosenszene.

Lukas P. soll den 29-Jährigen von der Frau gezogen haben, woraufhin der Lukas P. ins Gesicht geschlagen haben soll. Der 38-Jährige und seine Freundin schlugen und traten daraufhin auf Sebastian K. ein — die Fotos seiner schweren Kopfverletzungen hätten alle Verfahrensbeteiligten noch im Sinn, wie Bremer sagte. Maria K. hatte gesagt, sie habe "wie gegen einen Fußball getreten".

Als das Opfer sich nicht mehr bewegte, soll das Paar noch versucht haben, den Mann wiederzubeleben. Als das nicht gelang, liefen sie davon und kehrten Stunden später zurück, um die Leiche anzuzünden und so Spuren zu beseitigen.

"Ich bin kein Mörder"

Ein Zeuge hatte im Prozess diese Version der Tat angezweifelt, weil das Opfer wohl "gar kein Interesse an Frauen hatte", wie er sagte. Es sei vielmehr um Schulden gegangen bei dem Streit der Dreien. Doch dafür gibt es keine Beweise — das Gericht konnte nur sehr wenig über den Toten herausfinden, er war erst seit kurzem in Köln, Freunde und Familie waren offenbar nicht ausfindig zu machen.

Der Angeklagte hatte sich aber stets auf Nothilfe berufen und Polizisten im Verhör gesagt: "Ich bin kein Mörder, das war Notwehr. Ich habe keinen Bock, dafür 15 Jahre in den Knast zu gehen." Oberstaatsanwalt Bremer sagte: "Das Opfer lag schon fertig am Boden, als weitere Tritte folgten. Die Angeklagten haben seine Wehrlosigkeit ausgenutzt, um ihn auszuschalten."

Die Angeklagten kannten sich zum Tatzeitpunkt noch nicht lange, waren aber schon verlobt — was in der Obdachlosenszene nicht unüblich ist, wie die psychiatrische Gutachterin im Verfahren sagte. "Wenn sich in einem Umfeld, in dem jeder für sich selbst kämpft, zwei finden, entsteht schnell eine enge Bindung."

Vermindert schuldfähig

Am vorletzten Prozesstag suchten sie immer wieder Blickkontakt zueinander, sprachen in einer kurzen Pause miteinander. Beide haben ein Suchtproblem, vor der Tat hatten sie flaschenweise Korn mit Limonade getrunken, Lukas P. hatte außerdem ein Beruhigungsmittel geschluckt und andere Drogen genommen. Beide gelten deshalb als vermindert schuldfähig.

Lukas P. hat etliche Vorstrafen, unter anderem wegen Brandstiftung und Körperverletzung. Strafschärfend fällt außerdem ins Gewicht, dass er sich am Tag nach der Tat mit dem Verbrechen gebrüstet haben soll.

Dass die beiden den Toten angezündet haben, führt nicht zu einem höheren Strafmaß — der Versuch, sich der Strafverfolgung zu entziehen, darf nicht strafschärfend gewertet werden. Oberstaatsanwalt Bremer sagte zu den Angeklagten: "Mit den ethisch-moralischen Fragen dazu müssen Sie selbst klar kommen."

Am Dienstag, 20. Juni, wird die Kammer das Urteil verkünden.

(hsr)
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