Prozess vor dem Kölner Arbeitsgericht Zwei Imame klagen gegen die Ditib

Köln · Sie haben als Imame in Moscheen in Süddeutschland gearbeitet, wurden dann aber von der Türkei abberufen. Vor dem Kölner Arbeitsgericht klagen die beiden Männer nun gegen den Moscheeverband Ditib gegen ihre Entlassungen.

Der Klägeranwalt Tuncay Karaman spricht im Arbeitsgericht in Köln mit der Presse.

Der Klägeranwalt Tuncay Karaman spricht im Arbeitsgericht in Köln mit der Presse.

Foto: dpa, hka kno

Beide Kläger sind nicht zur Verhandlung erschienen, sie möchten nicht in der Öffentlichkeit stehen. Und das Interesse ist groß — Kamerateams und Journalisten drängen sich am Freitagmorgen auf dem Gang des Kölner Arbeitsgerichts. Im vergangenen Sommer waren zwar nach dem Putschversuch in der Türkei per Ministerialerlass des türkischen Staates mehrere Imame in Deutschland ihrer Ämter enthoben worden, doch die Klage in Köln ist die erste dieser Art. Seit dem 1. September sind die beiden Männer arbeitslos und sind nicht nur ihre Jobs, sondern auch ihre Wohnungen bei den Moscheen los.

Die Türkei hatte vor allem Imame zurückbeordert, die im Verdacht standen, der Bewegung des Predigers Fetullah Gülen nahezustehen, dem Erzfeind des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan. Die Ditib, gegründet 1984 als bundesweiter Dachverband von Moscheevereinen, steht wegen ihrer großen Nähe zu Erdogan immer wieder in der Kritik.

Die Frage, die das Gericht nun klären muss, ist: Bestand ein Arbeitsverhältnis zwischen den Predigern und der Ditib? Rechtsanwalt Mehmet Günet, der die Ditib vertritt, bestreitet das: "Wir haben keinen Arbeitsvertrag mit den beiden." Seitens der Ditib seien demnach auch keine Gehälter gezahlt worden und es habe keine Weisungen gegeben. Der Anwalt der Imame, Tuncay Karaman, sagt, man müsse "das ganze Konstrukt betrachten". Die Imame seien als Beamte von der Religionsbehörde Diyanet aus der Türkei nach Deutschland entsendet worden, um dort in Moscheen zu arbeiten. Bezahlt wurden sie vom türkischen Generalkonsulat. "Es gab aber während der Tätigkeiten viele Weisungen der Ditib." Seine Mandanten wüssten überhaupt nicht, warum sie entlassen wurden. Sie sollen außerdem Angst haben, in die Türkei zurückzukehren und dort möglicherweise festgenommen zu werden.

Als Beweis für die Arbeitsanweisungen der Ditib soll etwa eine E-Mail gelten, die nach dem Putschversuch an einen großen Verteiler ging und in der sinngemäß steht, die Imame sollten ihre Gemeinden über die aktuellen Entwicklungen informieren und für Frieden und Ruhe sorgen. In der Mail des Bundesvorstands der Ditib werden die Kläger aber nicht namentlich genannt. Dem Richter, Christian Ehrich, ist das zu dürftig. Er will konkrete Nachweise sehen, wann die Ditib welche Aufträge erteilt haben soll. "Das ist mir so ein bisschen zu global", sagt er. Die Klage hat nur Chancen auf Erfolg, wenn die Kläger nachweisen können, dass es "weisungsgebundene Tätigkeiten für die Ditib gab", so der Richter.

Auf Richter Ehrichs Frage, ob es seitens der Ditib denn die Bereitschaft gäbe, einen Arbeitsvertrag einzugehen, sagt Rechtsanwalt Günet kurz und entschieden: "Nein."

Am 7. April verkündet die Kammer ihre Entscheidung.

(hsr)
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