Korschenbroich Getöteter Hund: Anklage gegen Jäger

Korschenbroich · Die Staatsanwaltschaft will Anklage gegen einen 78-Jährigen erheben, der vor einem Jahr einen Hund im Neersbroicher Wald erschossen haben soll. Vor dem Amtsgericht Neuss soll geklärt werden, was sich damals ereignet hat.

Ein 78-Jähriger muss sich wegen eines Vorfalls im Neersbroicher Wald bald vor Gericht verantworten. Er soll am 14. März vergangenen Jahres einen Schäferhund erschossen haben. Der Fall sorgte im vergangenen Frühjahr in Korschenbroich für Aufsehen. Wie Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück nun auf Anfrage mitteilte, will die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Mönchengladbacher erheben. Dem 78-jährigen Beschuldigten werden Sachbeschädigung, Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und Nötigung vorgeworfen.

Die 48-jährige Geschädigte war an dem März-Tag gegen 19 Uhr gemeinsam mit ihrem Sohn und ihrer dreijährigen Hündin in dem Waldstück hinter der Brauerei Bolten unterwegs. Wie die Frau gestern gegenüber der NGZ sagte, habe sie ihren Hund etwa 30 Sekunden nicht im Blick gehabt. Als sie einen Schuss hörte, habe sie sofort nach ihm gepfiffen. Dieser kam dann auf sie zugelaufen und sei von einem zweiten Schuss getroffen worden. Sofort sei sie aufgebrochen, um das Auto zu holen, um ihren Hund zum Tierarzt zu bringen. Als sie zurückkam, habe ihr Hund nicht mehr gelebt, so die Frau gestern.

Anschließend sei der Jäger erschienen. Dieser habe den Vorwurf geäußert, der Hund habe gewildert. Der 78-Jährige habe darauf bestanden, dass der Kadaver im Wald vergraben werden solle. Dabei habe der Mann seine Waffe in der Hand gehalten. "Das war eine bedrohliche Situation", sagte die 48-Jährige. Da sie zu dem Zeitpunkt gesundheitlich stark angeschlagen und aufgrund der Situation emotional angegriffen gewesen sei, sei sie auf Bitten ihres Sohnes nach Hause gefahren. Der Hund sei daraufhin begraben worden. Nach einem Aufenthalt im Krankenhaus und nach der Rücksprache mit anderen Hundehaltern habe sie dann am 22. April 2013 Anzeige erstattet.

Der Beschuldigte wollte gestern zu dem Vorfall keine Stellungnahme abgeben. Vonseiten der Staatsanwaltschaft hieß es, der Jäger habe angegeben, dass der Hund Rehen nachgerannt sei. Der Beschuldigte berufe sich auf das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalens. Demnach sind Jäger berechtigt, "wildernde" Hunde abzuschießen. Als wildernd gelten nach Paragraf 25 Hunde, die "außerhalb ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen". Im Mai 2013 hatte der Mann im Gespräch mit der NGZ gesagt, dass er den Vorfall damals selbst bei der Polizei in Mönchengladbach zur Anzeige gebracht habe. Dies, so sagte er damals, sei "kein Beweis für ein Schuldgefühl". Er sei juristisch in der Pflicht, das Wild zu schützen.

Die 48-Jährige betonte gestern, dass ihr Hund gut ausgebildet gewesen sei. Die dreijährige Schäferhündin habe zu dem Zeitpunkt gerade eine Ausbildung als Therapiehündin durchlaufen.

Die Verhandlung soll vor dem Amtsgericht Neuss stattfinden. Einen Termin gibt es bislang noch nicht.

(NGZ)
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