Korschenbroich Korschenbroicher Brüderpaar muss mit langen Haftstrafen rechnen

Korschenbroich · Am Neusser Amtsgericht ist das Urteil gegen ein Brüderpaar aus Korschenbroich noch einmal verschoben worden. Die beiden jungen Männer sollen in der Neujahrsnacht 2014 mehrere Jugendliche aus Korschenbroich brutal zusammengeschlagen haben. In ihrem Plädoyer hat die Staatsanwaltschaft bis zu zwei Jahre und acht Monate Gefängnis für die Brüder gefordert.

Der Prozess gegen das Brüderpaar hatte bereits Anfang November begonnen. Damals hatten die beiden 23 und 27 Jahre alten Angeklagten versucht, die offenbar brutale Tat als "halb so wild" darzustellen. Außerdem hatten sie immer wieder darauf verwiesen, in der Tatnacht große Mengen Alkohol getrunken zu haben. Gestern konnte sich das Gericht auf einem Handyvideo jedoch vom Vorgehen der Brüder überzeugen. Zunächst prügelte einer der beiden in einer Unterführung in der Nähe des Korschenbroicher Bahnhofs auf die 16-jährigen Schüler ein, dann setzte sich das Geschehen laut Ermittlungen im Bereich der Hindenburgstraße fort. Hier wurden die Opfer angeblich immer wieder gegen den Körper und den Kopf getreten, obwohl sie bereits am Boden lagen.

Die Folge: Blutüberströmt wurden die Jugendlichen ins Krankenhaus eingeliefert. Die Opfer hatten angegeben, von einer Silvesterfete auf dem Weg nach Hause gewesen zu sein. Sie hätten den Partyhit "Scheiß drauf - Malle ist nur einmal im Jahr" gesungen. Daraufhin seien sie plötzlich und unvermittelt attackiert worden.

Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer gestern ein hartes Durchgreifen. Sie beantragte für den bereits Vorbestraften der beiden Brüder zwei Jahre und acht Monate Haft, der andere der beiden soll für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Auf der Anklagebank sorgte diese Forderung für blankes Entsetzen - damit hatten die beiden Beschuldigten offenbar nicht gerechnet.

Richter Heiner Cöllen kündigte an, mit seinen Schöffen ausgiebig über das Urteil beraten zu wollen. Kurz vor Weihnachten soll die Entscheidung verkündet werden.

(NGZ)
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