Korschenbroich Kreis: Unterlagen für Briefwahl zeitig abschicken

Korschenbroich · Rund 360 000 Bürger sind im Rhein-Kreis Neuss am Sonntag, 13. September, bei den Bürgermeister- und Landratswahlen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Wahlberechtigt sind alle EU-Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl ihren Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss haben. Die Landratswahl findet in allen acht Städten und Gemeinden des Kreises. Darüber hinaus werden in fünf Kommunen - Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Neuss - die Bürgermeister gewählt.

Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wer nicht persönlich erscheinen kann, kann auch per Briefwahl abgestimmen. Der Antrag auf Aushändigung der Briefwahlunterlagen sollte möglichst frühzeitig bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde, meist im Bürgerbüro oder beim Einwohnermeldeamt, gestellt werden. Darauf weisen die zuständigen Behörden hin. Wichtig ist vor allem, dass Briefwähler ihren Wahlumschlag rechtzeitig abschicken oder bei der zuständigen Stelle abgeben; der Wahlbrief muss spätestens am Wahltag bis 16 Uhr vorliegen.

Am Wahlsonntag selbst präsentiert der Rhein-Kreis für interessierte Bürger alle Ergebnisse der Landrats- und Bürgermeisterwahlen unmittelbar nach der Auszählung auf einer Großleinwand im Kreissitzungssaal des Kreishauses Grevenbroich, Auf der Schanze 10. Für Getränke und Snacks zur Stärkung ist gesorgt. Einlass ist ab 17.30 Uhr.

(RP)
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