Korschenbroich Regierungspräsidentin genehmigt den Haushalt 2016

Korschenbroich · In Düsseldorf gab's gestern offiziell grünes Licht für den Haushaltssanierungsplan der Stadt Korschenbroich. Regierungspräsidentin Anne Lütkes hat die vierte Fortschreibung genehmigt.

"Damit ist die Haushaltssatzung für 2016 rechtskräftig", freut sich Korschenbroichs Bürgermeister Marc Venten über die gute Nachricht. In den Vorjahren kam der Bescheid der Bezirksregierung immer erst Mitte März. "Die frühe Genehmigung freut uns besonders", betont Venten und erklärt weiter: "Wir können jetzt schon ganz regulär arbeiten, ohne an einen Übergangshaushalt denken zu müssen."

Für Anne Lütkes ist der Haushalt 2016 geprägt von Erträgen aus dem städtischen Baulandmanagement und Leistungen für die Unterbringung von Flüchtlingen. "In diesem Zusammenhang erhält die Stadt Korschenbroich umfangreiche Erstattungsleistungen für die ihr entstehenden Kosten aus Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen", heißt es in dem Genehmigungsschreiben aus Düsseldorf.

Haushaltsrisiken sieht Anne Lütkes lediglich in der nur schwer vorhersehbaren Entwicklung der Gewerbesteuer. "Die wirkt sich erheblich auf die Korschenbroicher Erträge aus", führt sie im Genehmigungsschreiben weiter aus. Ihr Hinweis dazu: "Umso wichtiger ist es, bereits erkannte, aber noch nicht konkretisierte Einsparmöglichkeiten nunmehr zügig abzuarbeiten." Die Regierungspräsidentin ist angesichts der bisherigen Ergebnisse und nachvollziehbaren Planung der kommenden Jahre aber zuversichtlich, dass die Stadt Korschenbroich in ihren Konsolidierungsbemühungen erfolgreich sein wird.

Zum Hintergrund: Die Stadt Korschenbroich nimmt freiwillig am Stärkungspakt Kommunalfinanzen des Landes Nordrhein-Westfalen teil. Um die Landesförderung zu erhalten, muss die Stadt den Haushaltssanierungsplan jährlich fortschreiben. Damit hat sich die Stadt verpflichtet, bis 2018 erstmalig einen ausgeglichenen Haushalt mit Hilfe der Konsolidierungshilfen des Landes darzustellen. Spätestens im Jahr 2021 muss die Stadt den Haushalt aus eigener Kraft, also ohne Landesmittel, ausgleichen können.

(-wi)
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