Korschenbroich Stadt bekommt einen Gestaltungsbeirat

Korschenbroich · Der Ausschuss für Stadtentwicklung beschloss die Angleichung der Bebauungspläne, die sowohl das Wohnen als auch den Einzelhandel im Stadtzentrum betreffen. "Es geht uns um Klarheit", sagt Beigeordneter Georg Onkelbach.

 Eine Vereinheitlichung der Bebauungspläne für den Korschenbroicher Ortskern war Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung.

Eine Vereinheitlichung der Bebauungspläne für den Korschenbroicher Ortskern war Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung.

Foto: Reichartz

Die Erschließung des Baugebiets Raderbroich ist schwierig. Vor Beginn des öffentlichen Teils des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Denkmalschutz nutzten betroffene Bürger die Gelegenheit, ihre Interessen vorzutragen. Ralf Kaske zum Beispiel bezeichnete die Zufahrt über den Nöhlenweg als zu gefährlich. Er hatte zuvor einen schriftlichen Antrag eingereicht. Beigeordneter Georg Onkelbach versprach, dass die Eingabe für die Beschlussvorlage in die Abwägung einbezogen wird.

Im Ausschuss einstimmig angenommen wurde der Beschlussvorschlag zur Angleichung der Festsetzungen im Ortskern. Bisher gibt es im Geltungsbereich aus verschiedenen Jahren vier Bebauungspläne, deren zulässige und bauliche Nutzung unterschiedlich festgelegt ist. Die Vereinheitlichung betrifft Wohnen und Einzelhandel im Ortskern. Onkelbach betonte: "Es geht uns um Klarheit. Es geht nicht, dass der eine nichts darf und der andere auf der gegenüberliegenden Straßenseite alles".

Beschlossen wurde eine eigene Geschäftsordnung für die Gestaltungssatzung. Die Verwaltung folgte der Eingabe der Fraktionen, einen Gestaltungsbeirat zu bilden. Dem sollen der ehrenamtliche Denkmalbeauftragte, die Vorsitzenden des Kulturausschusses, des Ausschusses für Stadtentwicklung und Planung, des Heimatvereins, der Bürgermeister und aus den Fraktionen benannte Personen angehören. Bei Bedarf werden zwei externe Vertreter hinzugebeten.

Seit zwei Jahren wird über den Bebauungsplan zur Erweiterung der Brauerei Bolten in Neersbroich beraten. Nach dem Bebauungsplanentwurf würde der PKW-Verkehr über die Rheydter Straße geführt und der Schwerlastverkehr über die L 31. Den Vorschlag einer Rechts-Einmündung und Rechts-Ausfahrt für den Schwerlastverkehr nannte Dieter Hoffmans, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung, Planung und Bauordnung, "nicht stimmig". Die Politik positionierte sich in der Art, dass hier mit dem Landesbetrieb nachverhandelt werden muss. Möglich wäre zum Beispiel eine bedarfsabhängige Ampelanlage, beschränkt auf den Lieferverkehr.

Zum Bebauungsplan Schelsener Straße in Steinhausen sagte Hoffmans, dass ein Investor Flächen gekauft hat. An der Straße Steinhausen sind Mehrfamilienhäuser vorgesehen, im rückwärtigen Bereich Einzel- und Doppelhäuser, erschlossen von der Schelsener Straße aus. Ein östlich angrenzendes Grundstück wird als nicht bebaubar ausgewiesen, damit es weiter dem Baulandmanagement unterliegt. Die Weiterführung des Radweges in die B 230 wird realisiert. Das städtebauliche Konzept wurde als Grundlage für die Entwicklung des Plangebietes beschlossen. Richters Forderung nach 20-prozentigem öffentlichen Wohnungsbau wurde an den Liegenschaftsausschuss verwiesen.

Auch die Satzungsbeschluss-Empfehlung zum Bebauungsplan Pescher Straße/Kleinenbroicher Straße für das Terrain der ehemaligen Gaststätte Deuss steht. Wenn der Rat der Empfehlung folgt, ist das Baurecht für die Wohnbebauung gegeben - bei Erhalt des Platanengartens. Der ist von der inneren Erschließung abgegrenzt.

(NGZ)
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