Korschenbroich Stadt ordnet Nachtruhe für Hahn an

Korschenbroich · Einige Anwohner in Neersbroich an der Rheydter Straße fühlen sich durch den morgendlichen Hahnenschrei belästigt. Sie haben sich bei der Stadt beschwert. Der Hahn muss sich jetzt - laut Ordnungsamt - an die Nachtruhe halten.

Wenn der Hahn kräht auf dem Mist, dann fühlt sich der liebe Nachbarn schon mal gestört. Und so flatterte jetzt Franz Thoren ganz ohne Vorwarnung Post vom Ordnungsamt der Stadt auf seinen Schreibtisch. Der Korschenbroicher, der seit Jahren in der Nähe von Stuttgart lebt, besitzt einen Garten in Neersbroich, den ein Bekannter nutzt.

Franz Thoren hatte n0ach dem Tod seines Vaters vor fast vier Jahren das Flurstück 419 an der Rheydter Straße geerbt. Ein typischer Schrebergarten eben mit Tomaten, Kartoffeln, Rhabarber, verschiedenen Kräutern, einem Birnbaum, einem kleinen Gewächshaus aus Glas und einen Gartenhäuschen aus Stein. Komplettiert wird die ländliche Idylle von einigen Gänsen, Hühnern und natürlich einem Hahn. Und genau der "ausgemachte Krachmacher" ist gar nicht neu. Überhaupt kann Franz Thoren die Beschwerde nicht verstehen. Er sieht sich inmitten einer Sommerposse. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte Franz Thoren äußert verwundert: "Auf dem Grundstück wird seit mindestens 35 Jahren Federvieh gehalten: Truthähne, Gänse, Hühner. Ich weiß nicht, wer sich beschwert hat. Ich kann aber nicht glauben, dass es ein alteingesessener Korschenbroicher ist. Eher wohl ein sogenannter Neubürger, der aus der Stadt aufs Land gezogen ist und sich jetzt wundert, dass es dort Hähne gibt, die ab und zu krähen."

Wer sich über den allmorgendlichen Hahnenschrei in Neersbroich aufgeregt, der wird im Schreiben der Stadt (es liegt der Redaktion vor) nicht namentlich benannt. Ordnungsamtsmitarbeiter Klaus Linkenheil spricht lediglich von "Beschwerdeführern". Und mit dem eindringlichen Hinweis auf die Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes, wonach der Schutz der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr festgeschrieben ist, fordert er Franz Thoren auf, "dass der Hahn nicht vor 06:00 Uhr die Nachtruhe der Anwohner stört". Die Auffassung Thorens zur Kleintierhaltung "...dazu gehört zur Sicherung des Nachwuchses eben auch ein Hahn" kann Linkenheil in seinem zweiten Schreiben bestätigen, hält aber an seiner Forderung fest: "Das Krähen des dort gehaltenen Hahnes ist während der Nachtruhezeiten zu unterbinden." Und einen Lösungsvorschlag liefert er gleich mit: wegsperren in den Nachtstunden zwischen 22 bis 6 Uhr.

Selten sind diese Beschwerden nicht. "Wir haben immer wieder damit zu tun", bestätigt Ordnungsamtsleiter Michael Beyer. "Er spricht von zehn bis 20 dieser Fälle pro Jahr." In Mönchengladbach befasste sich im Herbst 2014 sogar das Amtsgericht mit dem lauten Hahnenschrei. Damals hatte ein Nachbar des Odenkirchener Zoos geklagt. Es wurde sogar ein sogenannter "Lauschtest" gemacht. Ein Urteil gab's nicht. Der Fall hatte sich erledigt: Der Kläger war weggezogen.

(NGZ)
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