Jetzt auch offiziell: Alonso sagt allen ab und bleibt Trainer in Leverkusen
EILMELDUNG
Jetzt auch offiziell: Alonso sagt allen ab und bleibt Trainer in Leverkusen

Rhein-Kreis Neuss Schützenfeste: Jugendschutz wird kontrolliert

Rhein-Kreis Neuss · Das Jugendamt des Rhein-Kreis warnt angesichts der Pfingsten beginnenden Schützenfestsaison vor Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen.

 Das Jugendamt startet eine Kampagne gegen Alkoholmissbrauch.

Das Jugendamt startet eine Kampagne gegen Alkoholmissbrauch.

Foto: RKN

Diesen Trend beobachtet das Jugendamt seit mehreren Jahren. Dabei bleibt es für viele Jugendliche nicht beim "Probieren", sondern ihr Umgang mit dem Alkohol verursacht oft ernste gesundheitliche Schäden und macht medizinische Hilfe erforderlich. Begriffe wie "Koma-Saufen" beschreiben auf drastische Weise das fehlgeleitete Konsumverhalten. Polizei, Ordnungsämter und das Jugendamt Rhein-Kreis Neuss nahmen die Festtage deshalb noch einmal zum Anlass, um auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen und an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen zu appellieren. "Während der bevorstehenden Tage werden die Behörden ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen legen", heißt es. Mit einer besonderen Aktion macht das Jugendamt auf den übermäßigen Alkoholkonsum von Kindern und Jugendlichen aufmerksam. Im Rahmen des Präventionsprojekts "ProJugend statt ProMille", das es in Kooperation mit dem Caritasverband und dem Kommissariat "Vorbeugung" der Polizei durchführt, rollt das "PrEvent-Mobil" zu einem der größten Schützenfeste, zu "Unges Pengste" in Korschenbroich. Dort werden am Samstag, 3. Juni, alkoholfreie Cocktails, ein "Rausch-Parcour", ein Alkoholquiz und diverse Informationen rund ums Thema "Sucht" angeboten und spielerisch vermittelt.

Die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes im Bereich der Alkoholabgabe sind klar und deutlich: Sogenannte "harte Alkoholika" wie Schnäpse, Liköre, Rum oder Whisky dürfen generell nicht an Minderjährige unter 18 Jahren abgegeben werden. Dies gilt auch für alle brandweinhaltigen Mixgetränke beziehungsweise Alcopops. Bier oder Wein dürfen bereits an 16-Jährige abgegeben werden; wenn die Eltern dabei sind, sogar schon an 14-Jährige. Weitere Infos bei Michael Hackling, Telefon: 02161 61045133.

(NGZ)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort