Korschenbroich Was bei Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu beachten ist

Korschenbroich · Es kann so schnell gehen: Ein schwerer Unfall, ein Schlaganfall, und schon müssen möglicherweise andere für den Kranken wichtige Entscheidungen treffen. Im Rahmen der "Zeitgespräche"-Reihe beider evangelischen Kirchengemeinde klärte jetzt der Kaarster Rechtsanwalt Christian Horn über die unterschiedlichen Vorsorgevollmachten auf, wobei die Patientenverfügung im Vordergrund stand. Horn erklärte die Vorteile solcher Verfügungen so: "Ich bestimme über mich selber und nehme damit meinen Angehörigen eine große Last ab."

Horn weiß, dass es schwierig ist, sich mit diesen Themen und damit zugleich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen. Er empfiehlt aber trotzdem, diesen Weg zu gehen. "Die Patientenverfügung regelt, was geschieht, wenn ich mich nicht mehr artikulieren kann", erklärte der Referent. Möchte ich, dass ich als Todkranker künstlich ernährt werde, dass mein Leben verlängert wird, obwohl keine Heilungschance mehr besteht? "Ärzte müssen nach dem Lebenserhaltungsgrundsatz verfahren, wenn es keine Patientenverfügung gibt", erklärte der 40-Jährige. Es gibt Vordrucke. Mit Ankreuzen allein ist es jedoch nicht getan: Horn empfiehlt, einen kurzen Text beizufügen: "Was für mich noch lebenswertes Leben ist, sollte da beschrieben werden." Verfügt werden dürfe nichts, was gesetzlich verboten ist, wie beispielsweise passive Sterbehilfe. Der Rechtsanwalt riet, die Patientenverfügung alle zwei Jahre mit dem Vermerk "Gilt weiterhin" zu versehen, das Datum anzugeben und zu unterschreiben.

Die Patientenverfügung regelt alles Medizinische, die Vorsorgevollmacht ist nützlich, wenn man seine Rechtsgeschäfte nicht mehr erledigen kann. "Ohne eine solche Vollmacht darf beispielsweise der Ehepartner noch nicht einmal die Post öffnen", erklärte Horn. D

ie Betreuungsverfügung verhindert im Fall der Fälle, dass ein Berufsbetreuer eingesetzt wird. Bei einer Kontovollmacht ist folgendes zu berücksichtigen: Viele Geldinstitute akzeptieren nur ihre eigenen Vollmachten. Und was ist, wenn man nicht mehr zu einer der Vollmachten steht? "Einfach zerreißen, dann ist sie weg", so der Tipp des Juristen. Zwei Personen in einer Vollmacht zu beauftragen sei möglich, aber wenig ratsam: "Das birgt Konfliktpotenzial." Wichtig zu wissen: "Alle Vorsorgevollmachten können ohne Arzt, Notar oder Rechtsanwalt erteilt werden, sie müssen auch nicht an einer bestimmten Stelle hinterlegt werden." Natürlich muss im Ernstfall Klarheit darüber herrschen, wo diese Vollmachten zu finden sind. Ein Hinweis in der Geldbörse ist eine Möglichkeit.

(barni)
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