Krefeld 17-jähriger Albaner wird vorläufig nicht abgeschoben

Krefeld · Flüchtling bekommt ein "Duldungspapier" ausgestellt.

Der 17-jährige Albaner, der in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht ist und Anfang November in sein Heimatland abgeschoben werden sollte, darf vorläufig in Krefeld bleiben. Ihm wurde mittlerweile ein "Duldungspapier" ausgestellt. Zuvor hatte es massive Kritik der Politik am Umgang der Verwaltung mit dem Flüchtling gegeben.

"Bei dem 17-jährigen Albaner wurde die Abschiebung ausgesetzt, weil ein sogenanntes tatsächliches Abschiebehindernis vorlag", erklärte gestern Stadtsprecher Timo Bauermeister. Zu solchen Abschiebehindernissen zählen gesundheitliche Gründe, die dazu führen können, dass die Reisefähigkeit in das Herkunftsland oder ein zur Aufnahme verpflichtetes Land vorübergehend nicht gegeben ist. Die grundsätzliche Ausreiseverpflichtung wird hierdurch allerdings nicht tangiert. Nach Aussage von Bauermeister sei für junge Menschen wie den 17-Jährigen, die eine Ausbildung aufnehmen wollen, auch die freiwillige Ausreise keine Einbahnstraße ohne Rückkehr: "Soweit die Voraussetzungen vorliegen, erstreckt sich die Beratung der Ausländerbehörde auch darauf, die Wege einer Wiedereinreise aufzuzeigen."

(jon)
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