Krefeld 2179 Haushalte in Krefeld beziehen 4,7 Millionen Euro Wohngeld im Jahr

Krefeld · Im Durchschnitt hat jeder Bezieher von Wohngeld in Krefeld im vergangenen Jahr 179 Euro monatlich erhalten. Das sind 48 Euro (36,4 Prozent) mehr als 2015 und sechs Euro mehr als im Mittel von Nordrhein-Westfalen.

2179 Haushalte haben in Krefeld Wohngeld bezogen, teilte das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (IT.NRW) mit. 2081 - das sind 95,5 Prozent - bekamen einen Mietzuschuss. Die übrigen 98 einen so genannten Lastenzuschuss zum Wohneigentum. Der durchschnittliche Mietzuschuss lag bei 174 Euro, der Lastenzuschuss bei 289 Euro - einer der höchsten in der Bezirksregierung Düsseldorf.

Mit der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Wohngeldnovelle wurde erstmals seit 2009 die Wohngeldleistung erhöht. Neben höheren Einkommensgrenzen wurden damit auch die Anstiege sowohl der Kaltmieten als auch der warmen Nebenkosten berücksichtigt. Zudem wurden Höchstbeträge, bis zu denen Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird, regional gestaffelt angehoben.

Ende 2016 bezogen 138.614 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 43,4 Prozent mehr als 2015 (damals: 96.685 Haushalte). Wie die amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, sind bei diesen Wohngeldhaushalten alle Personen in einem Haushalt wohngeldberechtigt. Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbst genutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. 128.632 Berechtigte (92,8 Prozent) erhielten das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses, 9982 (7,2 Prozent) erhielten einen Lastenzuschuss.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2016 bei 173 Euro und war damit um 46 Euro höher als 2015. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss lag bei 165 Euro, der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss betrug 264 Euro.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, gibt es neben den reinen Wohngeldhaushalten auch Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit nicht wohngeldberechtigten Personen zusammenleben. Ende 2016 erhielten in NRW insgesamt 9719 solcher Mischhaushalte Wohngeld; das waren 6,3 Prozent weniger als 2015 (10.370). Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag mit 157 Euro unter den Leistungen bei den reinen Wohngeldhaushalten. Bei den Mischhaushalten belief sich der durchschnittliche Mietzuschuss auf 156 Euro, der Lastenzuschuss lag bei 197 Euro.

Für Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, bieten die Statistiker im Internet einen Wohngeldrechner an. Diese Online-Anwendung wurde von IT.NRW im Auftrag des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt; zu finden ist dieses Tool im Internet unter "http://www.wohngeldrechner.nrw.de" .

(sti)
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