Krefeld 2,5 Prozent-Hürde: Für Krefeld ändert sich nichts

Krefeld · Die Hürde galt bei der jüngsten Kommunalwahl im Jahr 2014 noch nicht.

Schon die heutige Zusammensetzung des Rates spiegelt ein Ergebnis ohne Prozent-Hürde wider. Dies erläuterte gestern der Chef des Wahlamtes, Hans-Jürgen Neuhausen, auf Anfrage unserer Redaktion. Hintergrund: Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat gestern die vom Landtag beschlossene 2,5-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen als verfassungswidrig gekippt. Bei der jüngsten Kommunalwahl in Krefeld im Jahr 2014 gab es noch keine Sperrklausel; sie wurde erst im Jahr 2016 Gesetz.

Eine der kleinen Krefelder politischen Größen im Rat - die UWG - hat das Urteil als "großen Erfolg für die Demokratie" gewertet. Der Versuch der großen Parteien, die unbequemen kleinen Parteien auszuschließen, sei gescheitert, erklärte der UWG-Vorsitzende und Ratsherr Andreas Drabben. 2014 musste ein Krefelder Kandidat etwa 0,9 Prozent der gültigen Stimmen für den Einzug in den Rat holen - das entsprach rund 800 Stimmen, erläutert Neuhausen.

Im Rat sitzen 58 Mitglieder; die Sitzverteilung nach der Wahl sah so aus: SPD und CDU je 20 Sitze, Grüne sechs, FDP vier, die Partei "Die Linke" drei, die AfD zwei, Piraten, UWG und die Spaßgruppierung "Die Partei" je ein Sitz. Der Rat ist ein Gremium ohne feste Mehrheit; die Mehrheiten finden sich von Projekt zu Projekt. Bei der größten politischen Herausforderung Krefelds, der Sanierung des Haushaltes, arbeiten SPD und CDU gut zusammen. Fraktionsbildung ist ab drei Ratsmitgliedern möglich.

Der Verfassungsgerichtshof erklärte, die 2,5-Prozent-Klausel verletze den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Mehrere Parteien - darunter NPD, Piraten und Die Linke - hatten geklagt. Der Landtag hatte die 2,5-Prozent-Hürde mit großer Mehrheit beschlossen. Sie war für SPD, CDU und Grünen nötig geworden, um die Räte vor zu vielen Splitterfraktionen zu schützen und arbeitsfähig zu halten.

(vo)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort