Krefeld 33.000 Euro Schaden: Aufsicht leert Geldautomaten in der Spielhalle

Krefeld · Eine Spielhallenaufsicht hat während ihrer Arbeitszeit mehr als 33.000 Euro aus den Geldwechselautomaten genommen. Das Krefelder Schöffengericht verurteilte die 47-Jährige jetzt zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung, für den finanziellen Schaden muss sie ebenfalls aufkommen.

Eine Scheidung ist teuer, das weiß die 47-Jährige jetzt. Ihre Scheidung sei nämlich in einer finanziellen Katastrophe geendet, berichtete die Krefelderin mit leiser Stimme. Nicht nur, dass sie auf vielen Kosten und der viel zu großen Wohnung sitzen blieb, der Ex habe auch die beiden ältesten Kinder mitgenommen. Also habe sie sich eine Arbeit gesucht. Gereicht habe das Geld aber vorne und hinten nicht, zumal sie den Kindern etwas bieten wollte. "Die sind immer nur gekommen, wenn sie etwas wollten", musste sie bald erkennen. Doch gegeben habe sie trotzdem, auch wenn sie dafür eigentlich gar keine Mittel hatten.

In der Spielhalle fing sie im August 2014 an, Geld aus dem Geldwechsler zu nehmen und in die eigene Tasche zu stecken. Ob es tatsächlich über 120 Fälle in rund einem Jahr waren, könne sie nicht mehr sagen. Aber es habe sich immer um Beträge zwischen 100 und 400 Euro gehandelt. Das Geld entnahm sie zu jeder sich bietenden Tageszeit, manchmal auch mehrmals an einem Tag. Ihre ehemalige Chefin sagte aus, dass die Automaten zur Tatzeit nicht alle vernetzt gewesen seien. Inzwischen habe sich das geändert und Unstimmigkeiten fielen nun sofort auf.

Als Geschäftsführerin mehrerer Spielhallen habe sie immer nur stichprobenartige Kontrollen gemacht. Zwar sei ihr schon damals eine Unstimmigkeit aufgefallen, mit der Erklärung der Angeklagten, dass alles mit rechten Dingen zugehe, habe sie sich allerdings zufriedengegeben.

Zerknirscht entschuldigte sich jetzt die Angeklagte. "Es tut mir leid, ich habe nicht bei Ihnen angefangen, um so etwas zu machen", beteuerte sie. Der Verteidiger gab zu bedenken, dass es seiner Mandantin leicht gemacht wurde, nicht unerhebliche Mengen zu entnehmen. Er stellte zum Strafmaß keinen konkreten Antrag. Das Gericht folgte den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft. Um zukünftig einen Ansprechpartner bei Problemen zu haben, bekommt die Frau einen Bewährungshelfer. Den Schaden muss sie mit 50 Euro monatlich abtragen.

(BL)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort