Krefeld 36-Jähriger bedrohte Gäste vor der Disco mit einem Messer

Krefeld · Das Amtsgericht verurteilt einen Familienvater zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung.

Das Krefelder Amtsgericht hat einen Familienvater wegen Bedrohung und versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen verurteilt. Die 14-monatige Freiheitsstrafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der Mann war in der Vergangenheit schon mehrfach aufgefallen. Das Gericht konnte keine positive Sozialprognose erkennen. Im Juli 2015 war der Mann vor einer Diskothek aus einem Auto gestiegen und hatte mehrere Gäste mit einem Messer angegriffen.

Die Opfer hatten unter anderem ausgesagt, dass sie den Stichen nur durch gezielte Sprünge und durch Festhalten der Hand des Angeklagten ausweichen konnten. Der Grund blieb unklar. Die Beteiligten kannten sich vorher nicht. Die Zeugen hatten berichtet, dass der Angeklagte aus einem Pkw etwas zu ihnen sagte. Dann sei er plötzlich ausgestiegen und mit einem ausgeklappten Messer auf sie zugelaufen. Er habe mehrfach Stichbewegungen gemacht, aber niemanden getroffen. Die Situation beschrieben sie als ernst. Der Angeklagte habe sie treffen wollen, so ihr Eindruck. Sie blieben zum Glück unverletzt. Der 36-Jährige habe später eine Flasche genommen und diese in Richtung des Eingangs geworfen.

Der Türsteher der Diskothek hatte den Angeklagten kurz darauf als Täter identifiziert. Der Verteidiger sah die Beweislage nicht so eindeutig. Er hatte einen Freispruch beantragt.

(BL)
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