Krefeld Abwasser: Pensionäre klagen weiter

Krefeld · Rund ein Jahr nach dem Gerichtsurteil hat die Stadt Krefeld noch keine Lösung parat, wie sie die Rechtsfehler bei der Erhebung und der Kalkulation der Entwässerungsgebühren abstellen soll. Eine Projektgruppe arbeitet an Lösungen.

 Manfred Westphal (links) und seine Mitstreiter im Kampf gegen die unrechtmäßig Erhebung von Entwässerungsgebühren, Rudolf Brincks und Hans-Günther Thiel.

Manfred Westphal (links) und seine Mitstreiter im Kampf gegen die unrechtmäßig Erhebung von Entwässerungsgebühren, Rudolf Brincks und Hans-Günther Thiel.

Foto: Lothar Strücken

Die Stadt Krefeld weiß mindestens seit ziemlich genau einem Jahr, dass ihr Konstrukt zur Kalkulation und Erhebung der Abwassergebühren rechtswidrig ist. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte seinerzeit entschieden, dass die Stadt Krefeld ihre hoheitlichen Aufgaben nicht an ein Privatunternehmen wie die Stadtwerke Krefeld (SWK) übertragen darf.

Pensionär Manfred Westphal und seinen Mitstreitern dauert die Krefelder Prozedur zu lange. Sie befürchten, dass die Verantwortlichen eine Lösung zum Nachteil der Bürgerschaft aushecken. Großes Vertrauen in die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf setzen Westphal und Kollegen dabei nicht. In einem Brief an die Regierungspräsidentin Anne Lütkes schreibt er mit Datum 30. Januar: "Wie ein Hohn wirkt der Satz, dass die beabsichtigten Maßnahmen der Stadt kurzfristig Umsetzung finden. Diese Aussagen im April 2014 und die immer noch fehlende Umsetzung bis Februar 2015 wirken sehr deprimierend auf Normalbürger."

Überhaupt sieht der frühere Beschäftigte im Öffentlichen Dienst die Bezirksregierung weniger als Aufsichtsinstanz als vielmehr mit im Boot der Schuldigen für das Krefelder Gebührendilemma. Seine Vorbehalte teilt er nicht nur der Regierungspräsidentin mit, sondern setzte auch eine Erweiterung seiner Klage vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf auf. Darin schreibt er, dass es "unverständlich" sei, dass die Stadt Krefeld mit Zustimmung der Bezirksregierung im Jahr 2003 eine Abwassergebührensatzung erlassen durfte, in der die hoheitlichen Aufgaben an einen Privaten übertragen wurden. Die SWK haben für die Betriebsführung des städtischen Eigenbetriebs Stadtentwässerung seitdem rund neun Millionen Euro pro Jahr erhalten.

Schon 30 Jahre vorher, so Westphal, habe der Bundesgerichtshof entschieden, dass die "Abgabenhoheit der Gemeinden unübertragbar" sei. Für Westphal und seine Mitstreiter ist es sehr verwunderlich, dass weder beim juristischen Sachverstand der Stadt noch dem bei der Bezirksregierung davon etwas bekannt gewesen sein soll. "Es bleibt somit zu klären, wieso seitens des Regierungspräsidenten, des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld und der weiteren Prüfbeauftragten gegen diesen Verstoß gegen ein höchstrichterliches Urteil nichts unternommen wurde, obwohl ein reger Schriftverkehr und Verwaltungsklagen geführt wurden."

Welche Konsequenzen die Stadt Krefeld nun aus dem Verwaltungsgerichtsurteil ziehen will, darüber schweigt sie sich nach wie vor im Wesentlichen aus. Auf Anfrage unserer Redaktion teilte Stadtsprecherin Angelika Peters mit, dass "die Klärung aller Ihrer gestellten Fragen Arbeitsauftrag einer eingesetzten Projektgruppe sind, die dazu Lösungsvorschläge erarbeitet. Diese werden nach erfolgter Abstimmung - unter anderem auch mit der Bezirksregierung - der Politik zur Entscheidung vorgelegt. Wir bitten um Verständnis, dass vorher noch keine Informationen gegeben werden können."

Von einer "Abstimmung mit der Bezirksregierung" will die Behörde in der Landeshauptstadt Düsseldorf jedoch nichts wissen. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte deren Sprecherin Stefanie Klockhaus, "die Kollegen der Kommunalaufsicht teilten mir mit, dass die Stadt Krefeld uns regelmäßig über ihre Bemühungen, die Gebührenbescheiderteilung im Bereich des Abwasserrechts entsprechend der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in einen rechtmäßigen Zustand zu überführen, unterrichtet. Die Art und Weise wie dieser Zustand erreicht werden soll, beziehungsweise, welche von mehreren Möglichkeiten die Stadt hierzu wählt, obliegt dem Recht der kommunalen Selbstverwaltung und ist daher von der Stadt zu entscheiden. Ihre konkreten Fragen beziehen sich daher auf einen Sachverhalt, der originär von der Stadt Krefeld zu beantworten ist."

Es sei schon erstaunlich, wie mit dem Geld der Krefelder Gebührenzahler umgegangen werde. "Auch die Frage nach dem Grund der Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und die Nichtbeachtung eines Bundesgerichtshofsurteils weckten Zweifel an der Angelegenheit", betonte Westphal. "Außerdem ist es seltsam, dass eine Neuorganisation der Stadtentwässerung nicht vorankommt und erregt Zweifel an einem korrekten Verhalten", meint der Pensionär.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort