Krefeld Abwassergebühr: Politiker vertagen Entscheidung wegen Rechtszweifels

Krefeld · Eine inhaltliche Diskussion über die Höhe der Abwassergebühr und die dazugehörende Kalkulation soll nun im Hauptausschuss am 5. Dezember erfolgen.

 Gebühren-Experte Helmut Döpcke muss einen zweiten Anlauf nehmen, um die Zustimmung der Politik zur Gebührensatzung Abwasser zu erhalten.

Gebühren-Experte Helmut Döpcke muss einen zweiten Anlauf nehmen, um die Zustimmung der Politik zur Gebührensatzung Abwasser zu erhalten.

Foto: Lammertz

Zurück in die Dienststube. Nachsitzen. Mit diesem Auftrag schickten die Mitglieder des Finanzausschusses den Krefelder Gebührenexperten Helmut Döpcke zurück ins Rathaus. Die Verabschiedung der Abwassergebührensatzung wurde vertagt. Vor allem die Juristen der Ratsfraktionen hegten hegten rechtliche Zweifel an dem zur Beratung vorgelegten Entwurf der Satzung.

Der ehemalige Rechtsamtsleiter der Stadt Neuss und Ausschussvorsitzende Klaus Kokol (SPD) sowie Rechtsanwalt Joachim C. Heitmann (FDP) äußerten noch vor Beginn einer inhaltlichen Debatte ihre Rechtsbedenken. Formale Gründe standen dabei im Vordergrund. Darf die Anstalt öffentlichen Rechts eine Satzung aufheben, die die Stadt erlassen hat? Und ist eine Satzung rechtsgültig, die nicht alle Rechtsvorschriften aufführt, auf die sie beruht? Kokol und Heitmann tendierten zu einem Nein. Die Mehrheit schloss sich an und vertagte eine Entscheidung über die Abwassergebühr.

Döpcke entgegnete, dass sich "die Fragen aus seiner Sicht nicht stellen". Er nehme die Anregung, den Sachverhalt noch einmal juristisch zu prüfen, "gerne auf" und stellte in Aussicht, dazu "externen Sachverstand" hinzuzuziehen.

Im Vorfeld machten FDP und Grüne deutlich, dass sie zu den so genannten kalkulatorischen Kosten, insbesondere der kalkulatorischen Verzinsung, noch Beratungsbedarf sehen. Dabei ist die geplante Änderung der kalkulatorischen Abschreibung vom Wiederbeschaffungszeitwert statt wie zuvor vom Anschaffungszeitwert eigentlich das interessantere Thema. Döpcke hat dies mit "Generationsgerechtigkeit" begründet. Eine solche Auffassung stößt bei Fachleuten wie im Bund der Steuerzahler auf Ablehnung. Kanäle sind von den Bürgern zum allergrößten Teil durch Erschließungsbeiträge bereits bezahlt (so genannte rentierliche Investitionen der öffentlichen Hand). Mit zunehmendem Alter unterliegt der Kanal einem Wertverlust. Dafür gibt es die Abschreibung. Warum diejenigen, die den Kanal bezahlt haben, über Gebühren eine erhöhte Abschreibung (nach Wiederbeschaffungszeitwert) zahlen sollen, damit 80 Jahre später (für andere) gleichsam davon ein neuer Kanal gebaut werden kann, ist nicht nachzuvollziehen, aber als Methode erlaubt. Seit dem Jahr 2013 auch wieder in Bayern und Baden-Württemberg, wo es zuvor verboten war. Dass die Einnahmen aus der kalkulatorischen Abschreibung nicht unbedingt in den Erhalt des Kanalnetzes und zugehöriger Einrichtungen fließen, ist für den Bund der Steuerzahler und für viele, die sich damit beschäftigen, ein offenes Geheimnis.

Die inhaltliche Beratung - falls eine stattfindet - über die Höhe der Gebühr ist in der Sitzung des Hauptausschusses am Dienstag, 5. Dezember, unmittelbar vor der geplanten Verabschiedung des Haushalts und des Haushaltssicherungskonzepts in der anschließenden Sitzung des Rates vorgesehen.

(sti)
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