Krefeld Abwassergebühr: Rentner klagen weiter

Krefeld · Nach einem Urteil versucht die Stadt ihre Rechtsfehler bei der Kalkulation und Erhebung der Entwässerungsgebühren zu beseitigen. Eine Expertenrunde tagte. Das Ergebnis genüge nicht den Anforderungen, sagen sachkundige Krefelder.

 Helmut Döpcke soll Betriebsleiter Stadtentwässerung werden.

Helmut Döpcke soll Betriebsleiter Stadtentwässerung werden.

Foto: TL

Der Berg kreißte und gebar ein Mäuschen. Diese Auffassung vertreten die Krefelder Manfred Westphal und Karl-Heinz Thiel in Anbetracht der Lösung, die eine Projektgruppe nach 18-monatiger Beratung vorschlägt, um die rechtswidrige Krefelder Konstruktion in Sachen Abwassergebühren zu beseitigen. Das Verwaltungsgericht hatte Anfang 2014 rechtskräftig entschieden, dass die Stadt Krefeld ihre hoheitlichen Aufgaben nicht an die Stadtwerke übertragen darf.

Nunmehr haben Rechts- und Wirtschaftsexperten aus der eingesetzten Projektgruppe vorgeschlagen, die "eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung" mit eigenem, städtischem Personal auszustatten und die Betriebsleitung dem Leiter des Fachbereichs Umwelt, Helmut Döpcke, zu übertragen. Ansonsten soll es bei einem modifizierten Betriebsführungsvertrag mit den Stadtwerken bleiben. Auch der Sitz der kommunalen Einrichtung soll bei den Stadtwerken bleiben. Dort soll für den Betrieb ein zusammenhängender Teil auf einer Etage freigeräumt werden. Die Kommune vertreten durch Dezernent Thomas Visser ist überzeugt, dass die "neue Konstruktion nach sehr eingehender rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Prüfung rechtssicher ist".

 Manfred Westphal, Rudolf Brincks und Karl-Heinz Thiel (von links) bleiben hartnäckig: Die Überlassung hoheitlicher Aufgaben durch die Stadt an die Stadtwerke sei nicht zulässig. Daran, so das Trio, änderten auch die Versuche mit einer neuen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung nichts.

Manfred Westphal, Rudolf Brincks und Karl-Heinz Thiel (von links) bleiben hartnäckig: Die Überlassung hoheitlicher Aufgaben durch die Stadt an die Stadtwerke sei nicht zulässig. Daran, so das Trio, änderten auch die Versuche mit einer neuen eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Stadtentwässerung nichts.

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Obwohl die Mitglieder des Entwässerungsausschusses dem Verwaltungsvorschlag zustimmten, ahnten sie, dass mit diesem Votum das letzte Kapitel in der Streitsache nicht geschrieben ist. Philibert Reuters, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Krefeld, unkte: Die drei Jungs seien im Zweifel nicht aufzuhalten, sagte er mit Blick auf Westphal, Thiel und Rudolf Brincks, die mit ihren Klagen seit Jahren auf die rechtswidrige Konstruktion hinweisen. Ironie des Schicksals, nicht ihre Rechtsstreitigkeit führte zum Urteil, sondern ein Gerichtsstreit in Zusammenhang mit Arbeiten der SWK an einem privaten Kanal. Die Konsequenz für die Stadt ist dieselbe: Die mehr als 40 000 Gebührenbescheide zum Abwasser sind rechtswidrig. Die Stadt schreibt dazu in der Beratungsvorlage, mit dem Überlassen der Beamten an die Stadtwerke seien sie aus dem Kreis der Beamten ausgeschieden, deren Handeln nach außen rechtlich einwandfrei für die Stadt wirke. Dementsprechend hätten sie keine der Stadt zuzurechnenden Rechtsakte mehr erlassen können. Auf der Grundlage dieses - rechtskräftig gewordenen- Urteils sei davon auszugehen, dass alle Bescheide im Bereich der Abwasserbeseitigung rechtswidrig seien.

Nach übereinstimmender Meinung von Westphal und Thiel bleiben sie das auch in Zukunft. Die Änderungen seien nicht geeignet, den Rechtsfehlern abzuhelfen, sagen sie und wendeten sich vor wenigen Tagen erneut an das Verwaltungsgericht und an Oberbürgermeister Gregor Kathstede. Der Verwaltungschef wurde aufgefordert, die bisherigen Beschlüsse zu beanstanden, weil sie der Rechtslage nicht genügten.

In dem Schreiben ans Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt argumentiert der pensionierte städtische Bedienstete Westphal, dass die "gemäß der Ratssitzung gewählte Form in Zukunft hoheitliche Aufgaben auf die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Stadtentwässerung Krefeld zu übertragen durch eine gesetzliche Grundlage nicht gedeckt" sei.

Was die Stadt Krefeld vorhabe, sei unzureichende Kosmetik, aber kein Versuch, rechtlich einwandfrei zu verfahren. "Nach unserem Ermessen sind aufgrund der Urteilslage des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts lediglich die Möglichkeiten gegeben, die hoheitlichen Aufgaben entweder in der Stadtverwaltung selbst oder in einer Anstalt öffentlichen Rechts umzusetzen.

Der neue Betrieb Stadtentwässerung Krefeld soll seine Tätigkeiten übrigens zum 1. Januar 2016 erstmals aufnehmen.

(RP)
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