Krefeld Angeklagter schickt Attest aus dem Ausland

Ein Attest aus dem Ausland stellte das Schöffengericht gestern vor ein Rätsel. Der Richter wollte sich mangels Übersetzung des ärztlichen Zeugnisses noch nicht festlegen, ob er es anerkennt. Er behielt sich die Entscheidung über den Erlass eines Haftbefehls gegen den wegen gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung Angeklagten vor, bis die Übersetzung vorliegt.

Der Angeklagte sei beim Auslandsaufenthalt erkrankt und nicht reisefähig, daher könne er nicht an der Verhandlung teilnehmen, sagte sein Verteidiger. Er könne aber ohnehin nicht verstehen, dass die Verhandlung fortgesetzt werde. Sein Mandant sei in der Zwischenzeit wegen einer anderen Tat bereits verurteilt worden. Im Hinblick darauf könne man dieses Verfahren einstellen. Das sah der Staatsanwalt anders. Immerhin handele es sich diesmal um ein Verbrechen. Da sei eine höhere Strafe zu erwarten.

Einer der beiden Angeklagten war gestern zur Verhandlung erschienen. Beide müssen sich wegen gemeinschaftlichen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen auf der Hafelstraße einen Autofahrer ausgebremst haben. Dann sollen sie auf ihr Opfer eingeschlagen und eingetreten haben. Dabei sollen sie gedroht haben, ihn zu töten und ihm ein Handy im Wert von mehr als 500 Euro abgenommen haben. Als ein Zeuge sie bei ihrem Überfall störte und beobachtet, flohen die Täter. Das Opfer erlitt mehrere Risswunden an der Kopfhaut und Prellungen.

Die Verhandlung wird am 24. August fortgesetzt.

(BL)
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